Leserkommentar zum Artikel

Paypal - lieber nicht!

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.

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Fettnäpfchen, Lastschrift bei eBay

Beitrag von Hammer Schmid
19.09.2019, 22:09 Uhr

Die Schreiberei über eineinhalb Jahre hat mich gelehrt, dass die Geschäftswelt, alleine mit den Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten, mit sehr unfairen Mitteln kämpft. Es ist keine ehrenhafte Herausforderung für den Laien sich einer vollamtlichen Fachperson in voller Rüstungsmontur zu stellen. Die AGB’s sind wie lange Lanzen, mit denen man sich Kontrahenten fern hält. Die über Jahre antrainierte Kampfgeschicklichkeit macht die Geschäftsleitung zu tödlichen Schwertkämpfern. Gegen die gut gerüsteten und auf dem hohen Ross sitzenden Neuzeitritter tritt die Privatperson wie ein verlumpter Bauertölpel mit einem Zahnstocher gewappnet an.

Im eiskalten Januarloch trat ich bei PayPal ins Fettnäpfchen, unbeabsichtigt verwendete ich bei eBay das Lastschriftverfahren mit einer nicht aktualisierten Kontonummer. Nach einem halben Jahr stillschweigen folgte per E-Mail von der Kanzlei die 1. Mahnung mit einer Gebühr von 73,26 €. Darin wurde wohl über eine Lastschrift geschrieben, die ich im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Kontobelastung, als einen Abbuchungsfehler verstand. Auch die Schlichtungsstelle CSSF machte mich nicht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht um mein PayPal Konto handelt!

Aber weshalb sollte ich nach meinem regelmäßigen Gebrauch meines PayPal-Kontos auf einmal das Lastschriftverfahren wählen? Wie hätte ich zudem wissen sollen, dass PayPal gegenüber dem handelsüblichen Lastschriftverfahren SEPA mit einer Vorauszahlung einen Kredit gewährt? Mit etwas gutem Willen hätte PayPal mit der alten Kontonummer mein PayPal-Konto herausfinden können und die Aktualisierung des Bankkontos erkannt. Unter der eBay-Lastschriftzahlung ist nachweislich hinterlegt, dass die E-Mailadresse sowohl vom PayPal-Konto und PayPal-Gastkonto übereinstimmte. Es wäre ein Einfaches gewesen, mich mehrmals per E-Mail über die gescheiterte Lastschriftzahlung zu informieren, zumal die Mahnung über dieselbe E-Mail erfolgte. Zur allgemeinen weiteren Verwirrung machte der Ebay-Verkäufer falsche Angaben seiner Herkunft und über die Währung. Gemäß ebay ist der Nutzer anhour nicht mehr angemeldet.

Anstelle von Aufklärung stellt mich PayPal im Abschlussbericht als einen Kleinkriminellen hin, der falsche Geburtstagsdaten angibt und verstand es ausgezeichnet im Verlauf des Verfahrens mich mit Informationszurückhaltung emotional zu provozieren. Im PayPal-Konto wird das Geburtstagsdatum unter persönlichen Angaben nicht angegeben. Nach dem PayPal-Kundendienst dürften aufgrund des Datenschutzes keine Informationen mit eBay ausgetauscht werden, was eine Lösungsfindung zusätzlich erschwert. Die Rechtslage hat sich mit den AGB’s nicht verbessert. Oftmals wird die Einwilligung erzwungen. Gezielte Werbung und E-Mail missbrauch nehmen überhand. Kein Wunder, dass man nicht völlig nackt im Internet stehen will und auf Geburtstagsglückwünsche von Unternehmen verzichten kann. Die AGB’s überfordern und verwirren die Kundschaft und machen es den Firmen einfach, die Schuldfrage abzuschieben. Gemäß dieser Internetseite profitiert PayPal sehr gerne vom Schaden ihrer Kunden. Kundenfreundlichkeit: 0 Sterne

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 1312 Kommentare vollständig anzeigen

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