Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?:<em> "Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."</em>

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Kaufmännisch betrachtet sieht die Lage schon anders aus

Beitrag von I Robot
13.01.2010, 17:42 Uhr

Das ist doch eh vollkommener Quatsch und sowieso die Lüge schlechthin, dass die ebay Gebühren vom Verkäufer getragen werden.... Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit Auflistung der ebay Provisionen kommt wie das Amen in der Kirche in das Postfach des Verkäufers.

Allerdings, wenn man genauer hinschaut ergibt sich natürlich ein anderes Bild: Die ebay Gebühren werden natürlich immer und in jedem Fall vom Käufer der Sache getragen, auch wenn es keiner so ausspricht, aber ein kaufmännisch denkender Händler hat diese Gebühren natürlich in seine Kalkulation mit eingerechnet. Wenn nicht, wird er eh nicht lange sein Unwesen als Händler treiben.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von Rolf Pähler, 14.01.2010, 00:39 Uhr

    Beim Lesen der Kommentare beschleicht mich das Gefühl, daß die Kommentatoren gerne ihre Beiträge lesen.

  • Miniverdienst bei eBay von Unbekannt, 13.01.2010, 19:27 Uhr

    zu vorherigem Beitrag: das wiederum ist Qatsch! Schon mal was gehört von Preiskonkurenz? Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren Preisen ganz und gar chancenlos wären und n u r auf ihren eigenen Kosten sitzenbleiben würden. Das... » Weiterlesen

  • eBay-Gebühr von Harald Bergmann, 10.01.2010, 15:51 Uhr

    Ich glaube, dass es bei der Werbung "die Ebay-Gebühr übernehmen selbstverständlich wir" nur auf das Hintergrund-Wissen des Käufers ankommt. Denn das SELBSTVERSTÄNDLICH kann iSd der Ebay-AGB gemeint sein, also dass klar ist, dass der Verkäufer die Gebühren übernimmt oder aber iSv einer besonderen... » Weiterlesen

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