Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Übernahme der eBay-Gebühren = unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten?

Ist der folgende Hinweis eines eBay-Händlers abmahnbar?:<em> "Die eBay-Gebühren übernehmen selbstverständlich wir."</em>

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eBay-Gebühr

Beitrag von Harald Bergmann
10.01.2010, 15:51 Uhr

Ich glaube, dass es bei der Werbung "die Ebay-Gebühr übernehmen selbstverständlich wir" nur auf das Hintergrund-Wissen des Käufers ankommt. Denn das SELBSTVERSTÄNDLICH kann iSd der Ebay-AGB gemeint sein, also dass klar ist, dass der Verkäufer die Gebühren übernimmt oder aber iSv einer besonderen Kundenleistung. Quasi man möchte seinem Käufer etwas Gutes tun und erspart ihm somit die Kosten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von Rolf Pähler, 14.01.2010, 00:39 Uhr

    Beim Lesen der Kommentare beschleicht mich das Gefühl, daß die Kommentatoren gerne ihre Beiträge lesen.

  • Miniverdienst bei eBay von Unbekannt, 13.01.2010, 19:27 Uhr

    zu vorherigem Beitrag: das wiederum ist Qatsch! Schon mal was gehört von Preiskonkurenz? Es gibt auch EBayer, die vielleicht nur 1-2 Euro am Artikel verdienen/übrig haben, da sie bei höheren Preisen ganz und gar chancenlos wären und n u r auf ihren eigenen Kosten sitzenbleiben würden. Das... » Weiterlesen

  • Kaufmännisch betrachtet sieht die Lage schon anders aus von I Robot, 13.01.2010, 17:42 Uhr

    Das ist doch eh vollkommener Quatsch und sowieso die Lüge schlechthin, dass die ebay Gebühren vom Verkäufer getragen werden.... Vordergründig sicherlich, denn die monatliche ebay Rechnung mit Auflistung der ebay Provisionen kommt wie das Amen in der Kirche in das Postfach des... » Weiterlesen

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