Wenn Deine Eltern Dich „Raule“ nennen - Vorname.de gegen Nachname.de
Wie ausgefallene Vornamen bei der Domainregistrierung von Vorteil sein können und wie der Bundesgerichtshof im Fall Raule.de konsequent seine eigene Rechtsprechung anwendet. Ein Lehrstück zum Thema Namensrecht bei der Domainregistrierung.
Danke für das Onlinestellen dieses Beitrags
Beitrag von Bernhard Weber
31.12.2009, 06:53 Uhr
Habe gerade mit Interesse die Schilderung dieses Falls gelesen. Mir war noch nicht bewusst dass man erfolgreich aufgrund des Bezuges zum eigenen Namens eine Domain einklagen kann sofern beim gegenwärtigen Inhaber keine direkte Verbindung zwischen seinem Namen und der Domain besteht. Ich dachte das geht ausschliesslich nach First Come First Serve. Das ist ja dann wenig erfreulich für alle die bereits eine Domain haben ohne Bezug zu ihrem Namen haben, z.B. Dancenet. Sobald Eine Firma sich so nennt könnte sie wohl die gleichlautende Domain einklagen :/
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