Leserkommentar zum Artikel

Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden

Wie die anderen „freien Berufen“ auch, haben die Ärzte ihre eigene Leistung quasi als „Produkt“ an den Mann bzw. Patient zu bringen. Nachdem die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung ohnehin schon arg gegängelt wird ( [vgl. nur Teile 1-3 dieser Serie|index.php?id=%2FviewFolder&fid=253] ), stellt sich natürlich auch hier die Frage: darf ein Arzt seine Leistungen hemmungslos anpreisen, oder hat er sich auch hier den gängigen Vorstellungen der „Arzt-Werbung“ unterzuordnen?

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Da freuen sich die Abmahnvereine

Beitrag von E.Kerner
08.11.2009, 13:16 Uhr

Es zeigt sich, dass die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Werbung im ärztlichen Bereich fließend sind.Nicht zu verkennen ist, dass hier manch eine alternative Therapie, die den Menschen durchaus helfen könnte, mundtot gemacht wird, nur weil ihr die wissenschaftliche Anerkennung von der Schulmedizin versagt wird. Profiteure sind auf jeden Fall die Abmahnvereine.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Heilpraktiker und Psychotherapie von Peter M., 29.07.2009, 10:42 Uhr

    Mich verwundert das Urteil des LG Oldenburg. Unbeachtet des Umfangs und der Qualität der jeweiligen Ausbildung darf ein Heilpraktiker regelmäßig “Psychotherapie” anbieten. Durch die Erlaubniserteilung der Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung durch den Amtsarzt ist ausdrücklich auch die Ausübung... » Weiterlesen

  • Quaksalber & Ihresgleichen von Mai Li, 28.07.2009, 14:47 Uhr

    So ein bißchen verwundert es den "Otto-Normal-Verbraucher" ja schon, dass die Machenschaften - sprich Anpreisungen - einiger Quaksalber nicht für jedermann offensichtlich trügerisch sind. Und dass man sogar noch ein Gesetz benötigt, das solch eine Irreführung bekämpft, ist beachtlich.... » Weiterlesen

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