Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden
Wie die anderen „freien Berufen“ auch, haben die Ärzte ihre eigene Leistung quasi als „Produkt“ an den Mann bzw. Patient zu bringen. Nachdem die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung ohnehin schon arg gegängelt wird ( [vgl. nur Teile 1-3 dieser Serie|index.php?id=%2FviewFolder&fid=253] ), stellt sich natürlich auch hier die Frage: darf ein Arzt seine Leistungen hemmungslos anpreisen, oder hat er sich auch hier den gängigen Vorstellungen der „Arzt-Werbung“ unterzuordnen?
Da freuen sich die Abmahnvereine
Beitrag von E.Kerner
08.11.2009, 13:16 Uhr
Es zeigt sich, dass die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Werbung im ärztlichen Bereich fließend sind.Nicht zu verkennen ist, dass hier manch eine alternative Therapie, die den Menschen durchaus helfen könnte, mundtot gemacht wird, nur weil ihr die wissenschaftliche Anerkennung von der Schulmedizin versagt wird. Profiteure sind auf jeden Fall die Abmahnvereine.
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Quaksalber & Ihresgleichen von Mai Li, 28.07.2009, 14:47 Uhr
So ein bißchen verwundert es den "Otto-Normal-Verbraucher" ja schon, dass die Machenschaften - sprich Anpreisungen - einiger Quaksalber nicht für jedermann offensichtlich trügerisch sind. Und dass man sogar noch ein Gesetz benötigt, das solch eine Irreführung bekämpft, ist beachtlich.... » Weiterlesen
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