Artikel zum Thema „Gegenstand, Von, Abmahnungen“

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Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet?

Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.

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"Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

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LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor

Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt zumeist ein hoher Streitwert zugrunde, der vor einer Verteidigung abschrecken kann. So wurde etwa in einem vom LG Münster entschiedenen Fall ein Onlineshop-Händler bei einem Streitwert von 25.000 Euro (!) abgemahnt, da dieser die Klausel "unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen" auf seiner Internetpräsenz nutzte und seine Widerrufsbelehrung darüber hinaus auch andere kleinere Fehler enthielt.

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LG Bielefeld pfuscht einem Massenabmahner ins Geschäft

Wie ein Urteil des LG Bielefeld vom 02.06.2006 (Az. 15 O 53/06) zeigt, kann es durchaus lohnenswert sein, sich von Massenabmahnern nicht alles bieten zu lassen bzw. auch einmal die Zähne zu zeigen. Der vorliegende Fall war aber auch tatsächlich außergewöhnlich: So konnte dem Abmahner nachgewiesen werden, dass dieser rund 100 Abmahnungen innerhalb weniger Tage verschickte - jeweils mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 756,09 Euro (1,3-Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer) verbunden.

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Teil 3 - Lösungswege beim M-Commerce bezüglich der Umsetzung der Verbraucherschutzvorgaben

Es bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass die technischen Gegebenheiten des M-Commerce den vom Gesetzgeber intendierten Verbraucherschutz nur in beschränktem Umfang zulassen. Richtig überzeugen vermag keine der gegenwärtig denkbaren und oben aufgezeigten Lösungen. Entweder sind diese bereits aus rechtlicher Sicht fragwürdig oder sie scheitern an der nur sehr begrenzten Praktikabilität. So ist der Mobil-Dienste-Anbieter naturgemäß an einer schlanken und einfachen Lösung interessiert. Solche Lösungen gehen jedoch schnell mit „Defiziten“, wie bspw. bei der Kenntnisnah-me von AGB, einher.

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Die TOP 5 - Wann Online-Händler den Verbrauchern kein Widerrufsrecht einzuräumen haben!

Das in § 355 BGB geregelte Widerrufsrecht für Verbraucher ist vielen eBay-Anbietern oder auch Online Shopbetreibern ein Dorn im Auge...

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Schweizer Abmahnverein "Ehrlich währt am Längsten" zündet zweite Stufe

Die am 21.10.2006 vom schweizer Verein „Ehrlich währt am Längsten” lancierte Abmahnwelle hat offenbar nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Offenbar haben zahlreiche Abmahnopfer, gestützt auf anwaltlichen Rat, die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahngebühr verweigert.

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Reaktion des Vereins Ehrlich währt am längsten und Handlungsanleitung

<br>Die IT-Recht Kanzlei arbeitet zur Zeit Ihre Datenliste ab und kontaktiert diejenigen (via Fax oder E-Mail), deren Vollmachten bearbeitet werden konnten. Es wird insoweit um Geduld gebeten. Noch am heutigen Tag (Freitag) wird die Liste abgearbeitet sein.<i><b>Zur Reaktion des Vereins "Ehrlich währt am längsten" auf das außergerichtliche Schreiben der IT-Recht Kanzlei:</b>

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Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!

<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN"><html><head><meta content="text/html; charset=ISO-8859-1"http-equiv="content-type"><title></title></head><body><p class="MsoNormal">Es musste ja so kommen und es wurdein der Form auch von derIT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: &bdquo;Gerichteschaffen neuesABM-Bet&auml;tigungsgebiet f&uuml;r Abmahnhaie&ldquo;):Eine Vielzahl von eBay-Verk&auml;ufernwerden zur Zeit abgemahnt, da Sie<dir><li> den Verbrauchern&bdquo;nur&ldquo; ein Widerrufsrecht von zwei Wocheneinr&auml;umen. </li><li> hinsichtlich desBeginns der Widerrufsfrist falsch belehren. Diese beginntn&auml;mlich nicht &bdquo;fr&uuml;hestens mit Erhalt dieserBelehrung&ldquo;, sondern erst, wenn die erforderliche Belehrung inTextform dem Verbraucher zugegangen ist.</li></ol><p class="MsoNormal"><o:p>&nbsp;</o:p>

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Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!

Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.

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BGH klärt Streit um Domain-Namen "kinski-klaus"

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der u. a. zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das vom Berechtigten kommerziell verwertet wird, hatte über einen Schadensersatzanspruch zu entscheiden, dem ein Streit um den Domain-Namen "kinski-klaus.de" zugrunde lag (Urteil vom 5. Oktober 2006 &ndash; I ZR 277/03).

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OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN"><html><head><meta content="text/html; charset=ISO-8859-1"http-equiv="content-type"><title></title></head><body>I. Eine kurze Chronologieder Ereignisse<br>9.8.2006: KammergerichtBerlin: Bei eBay gelten andereVerbraucherschutzma&szlig;st&auml;be!<br>Erst am 10.8.2006 informierte die IT-Recht Kanzlei &uuml;ber einUrteil des Kammergerichts Berlin, wonach sich das Widerrufsrecht einesVerbrauchers f&uuml;r den Fall auf einen ganzen Monatverl&auml;ngert, dass der gewerbliche eBay-Verk&auml;ufer seineEink&auml;ufe &uuml;ber das Online-Auktionshaus eBay abwickelt(vgl. dazu http://www.it-recht-kanzlei.de/?id=newsarchiv). <br>

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OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.

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Abmahnungen zu Webseiten auf keinen Fall ignorieren

<table align="right" cellspacing="10" cellpadding="0"><tr><td></td></tr></table> Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht gesetzter Link - auch kleinste Rechtsverstöße im Internet lassen sich von gewieften Anwälten blitzschnell aufspüren und teuer ahnden. Deutsche Gesetze laden zum Missbrauch von Abmahnungen geradezu ein. Betroffene sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren, so das Computermagazin 'c't' (aktuellen Ausgabe)...

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Abmahnungen - mal sinnvoll, mal laestiger Missbrauch

Abmahnwellen, die gerade in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger geworden sind, werden meist meist initiiert durch einige wenige spezialisierte Anwaltskanzleien, die anscheinend einen großen Teil ihres Umsatz aus der Überprüfung der Frage generieren, welches Verhalten welcher Privatperson oder Unternehmens abmahnwürdig sein könnte. Wir geben Ihnen gerne rechtiche Tipps und Hinweise, wie man auf eine Abmahnung richtig reagiert.

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