Artikel zum Thema „BuchPrG“

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Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) für gebundenen Buchpreis maßgeblich

Bücher und andere Schriftwerke unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung, die zum Schutz des Kulturguts „Buch“ einen Verkauf nur zum offiziell festgesetzten Preis erlaubt. Welche Preislisten zur Bestimmung des gebundenen Preises herangezogen werden müssen, klärte nun das OLG Frankfurt a.M.

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Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion von eBay

Laut OLG Frankfurt am Main unterfällt die Verkaufsplattform eBay selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes.

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Ermäßigte Umsatzsteuer für eBooks: Auswirkungen für Schnitt- und Stickmuster?

Auch für eBooks gilt ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Der folgende Beitrag analysiert die Hintergründe der neuen Regelung und zeigt auf, inwiefern hiervon auch digital angebotene Schnitt- und Stickmuster betroffen sind.

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Buchpreisbindung: Gratisabgabe von preisgebundenen Büchern zulässig

Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage, für den Verkauf von neuen Büchern einen Preis festzusetzen, der dann für alle Händler beim Verkauf der Bücher verbindlich ist. Das bedeutet auch: Um die Buchpreisbindung nicht zu umgehen, dürfen Preisnachlässe oder Boni an Letztverbraucher grundsätzlich nicht gewährt werden. Das OLG Dresden hat jedoch nun entschieden, dass eine kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern zulässig sein kann. Wie die Richter des OLG Dresden dabei konkret argumentiert haben, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.

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Das Buchpreisbindungsgesetz: Wie verkauft man rechtssicher Bücher?

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der Bücher gewerblich vertreibt. Allerdings stellt sie den Händler vor so manches Rätsel – nicht zuletzt deshalb, weil die etwas verworrene Gesetzeslage noch durch ein unübersichtliches Geflecht aus Urteilen und Beschlüssen diverser Gerichte verkompliziert wird. Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei sollen es auch dem juristischen Laien ermöglichen, einen grundsätzlichen Überblick über die Rechtslage rund um den Büchermarkt zu erlangen.

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Verkaufsratgeber: Rechtliche Fallen beim Verkauf bestimmter Produkte

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Künftig feste Ladenpreise auch für E-Books

Die Buchpreisbindung soll sich künftig nicht nur auf gedruckte Bücher erstrecken, sondern auch E-Books erfassen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.

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Bundlepreisbindung? Überlegungen zum kombinierten Verkauf von preisgebundenen Büchen und nicht gebundenen Datenträgern

Darf man als Händler ein selbst zusammengestelltes Bundle aus Buch und Datenträger anbieten, und welchen Preis darf man dann verlangen? Diese Frage erreichte uns kürzlich von einem besorgten Mandanten – zu Recht: Hier lauern tatsächlich ein paar Probleme, die man als Buchhändler kennen sollte.

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OLG Frankfurt a.M: Anrechnung von Gutscheinen aus eigener Werbeaktion auf preisgebundene Bücher ohne äquivalente Gegenleistung des Kunden unzulässig

Mit Urteil vom 28.01.2014 (Az. 11 U 93/13) hat das OLG Frankfurt am Main die Rabattaktion eines Buchhändlers, der Kunden unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe für einen Folgekauf zubilligte, als Verstoß gegen die §§3,5 des Buchpreisgesetzes gewertet.

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Buchpreisbindung und Gutscheine: Verschiedene Methoden, gegen das BuchPrG zu verstoßen – oder auch nicht

Im letzten Jahr haben sich wieder die Urteile gehäuft, die gegen Buchhändler ausgesprochen wurden – oftmals war die Ursache eine schlecht geplante oder schlichtweg nicht durchdachte Gutschein-Aktion (vgl. aktuell z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12). Für das neue Jahr wäre es also ganz nützlich, Gutschein-Aktionen aller Art rechtskonform zu gestalten – hier ein paar aktuelle Urteile, Tipps und Tricks.

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OLG Frankfurt a.M. zum BuchPrG: Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung. Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).

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Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig

Wieder hat es das Verkaufsmodell eines Buchhändlers erwischt: Der Plan sah vor, dass der Kunde bei einem Kaufwert ab € 20,- einen Gutschein in Höhe von € 5,- einlösen kann, dessen Gegenwert von einem Dritten beglichen wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin jedoch eine verbotene Umgehung der Buchpreisbindung: Nicht auf den vollständigen Erhalt des Bruchpreises seitens des Händlers komme es an, sondern auf die Preisgleichheit für den Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12).

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Buchpreisbindung: Fördermodell ist unzulässig

Beim Verkauf von preisgebundenen Büchern ist nach einem aktuellen Urteil des LG Hamburg die Förderung durch Dritte unzulässig, wenn der Buchhändler selbst in Geschäftsbeziehungen mit den Förderern steht.

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Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein

Wer Bücher zu einem reduzierten Preis veräußert, weil es sich um Vorauflagen handelt, muss den Kunden auf diesen Umstand hinweisen – laut LG Köln genügt hier ein allgemeiner Hinweis wie „gebundener Ladenpreis aufgehoben“ nicht aus (vgl. LG Köln, Urt. v. 21.04.2011, Az. 31 O 594/10).

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Offensiv werben trotz Buchpreisbindungsgesetz: Das große DO und DON‘T zum Marketing im Buchhandel

Dass Bücher im Regelfall zu dem Preis verkauft werden müssen, der verlagsseitig aufgedruckt wurde, hat sich mittlerweile offensichtlich herumgesprochen. Große Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing überhaupt zulässig sind – ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.

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Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht

Die Ausgabe von Rabattgutscheinen, mit denen auch Bücher erworben werden können, verstößt nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), wenn der hierdurch gewährte Rabatt sich nicht auf eventuell zu erwerbende Bücher bezieht, sondern auf preisbindungsfreie Ware aus einem Vorkauf.

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Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.

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LG Wuppertal: Zur Koppelung von preisungebundenen Lehrerprüfbüchern mit preisgebundenen Lehrbüchern

Das LG Wuppertal sah in seiner Entscheidung (Urteil vom 17.11.2009; Az.: 14 O 13/09) im Rahmen eines Kaufvertrages in der Koppelung von preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücken mit preisgebundenen Lehrbüchern einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, sofern die preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücke zu einem Preis angeboten werden, der unterhalb des Beschaffungspreises liegt.

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Der Online-Kauf von Büchern mit den berühmten „5-Euro-Gutscheinen“: Ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz?

Viele Internetnutzer sind schon über die berühmten „5-Euro-Gutscheine“ gestolpert, die in regelmäßigen Zyklen (z.B. von Amazon) unter das virtuelle Volk gespült werden und dem betreffenden Unternehmen nach Möglichkeit neue Kunden verschaffen oder bereits bestehende Kunden zum Kaufen animieren sollen. Aber ist die Verwendung derartiger Aktionsgutscheine vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Preisbindungsgesetzes zulässig, wenn der Gutscheinberechtigte hiermit auch Bücher erstehen kann? Mit dieser Frage setzt sich der heutige Beitrag auseinander.

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Verkauf verlagsneuer Bücher bei Ebay unter dem Buchpreis

<b>Ein E-Bay Verkäufer wurde es untersagt, verlagsneue Bücher unter dem Buchpreis zu verkaufen, obwohl er diese als Mängelexemplare gekennzeichnet hatte. (<a target="_new" href="http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0CE48A506675D36FC125705B0031AA53/$file/11u00805(kart).pdf">Urteil des LG Wiesbaden v. 26.07.2005 - Az: 11 U 8/05 - PDF</a>) </b></b>Dies entschied das Landgericht Wiesbaden, unter Hinweis auf einen Verstoß gegen das Buchbindungsgebot, mit folgender Begründung:"Dem Beklagten ist es nach § 3 S. 1 BuchPrG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs nicht gebrauchte verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen anzubieten und/oder zu bewerben.Dieses Verbot umfasst nach Auffassung des Senats auch solche Bücher, die der Beklagte als Mängelexemplare einkauft, die tatsächlich jedoch keinen weitergehenden Mangel aufweisen als die bloße Kennzeichnung als Mängelexemplar. Solche Bücher sind nicht nach § 7 Abs.1 Nr. 4 BuchpreisbindungsG von der Preisbindung ausgenommen.Danach sind Mängelexemplare nur &bdquo;beschädigte Bücher, die äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Endpreis verkauft werden können."<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

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