Artikel zum Thema „BVB“

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Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen.

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Vereinbarung von Systemservice durch den EVB-IT Systemvertrag

Der neue EVB-IT Systemvertrag hat viele hohe Wellen der Begeisterung und Entrüstung ausgelöst. Alle Kommentartoren übersahen aber, dass der Vertrag in komprimierter Form auch die Möglichkeit vorsieht, Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für das gesamte IT-System nach der Abnahme zu vereinbaren. Der folgende Beitrag will diese Wissenslücke schließen und das Augenmerk auf den EVB-IT Servicevertrag lenken, der im EVB-IT Systemvertrag als Zusatzmodul enthalten ist.

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit BVB und EVB-IT

Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens "Software.

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Integration des EVB-IT Systemvertrages in die Ausschreibungsunterlagen

Lange haben die Einkäufer der öffentlichen Hand auf den seit Jahren angekündigten EVB-IT Systemvertrag gewartet. Jetzt ist er endlich veröffentlicht und mit leichtem Erschrecken wird sein Volumen von insgesamt 78 Seiten zur Kenntnis genommen. Schon stellt sich die Frage, wie dieses Mammutwerk in die Ausschreibungsunterlagen integrieren werden soll.

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Welchen Vertrag soll der Beschaffer bis zur Veröffentlichung des Systemlieferungsvertrags wählen?

In unserem Beitrag [ "Anwendungsbereich des neuen EVB-IT Systemvertrags"|?id=Download%7CRechtsthemen%7CEVB-IT_und_AGB%7CEVB-IT+Systemvertrag%7C20070825_Anwendungsbereich_des_neuen_EVB-IT_Systemvertrags.txt] haben wir dargestellt, dass dieser Vertragstyp Anwendung findet, wenn der Schwerpunkt der Leistung im Werkvertrag liegt.Liegt aber der Scherpunkt der Leistung in der Lieferung von Standardkomponenten, also im Kaufrecht, sollen aber dennoch mehrere Leistungen inklusive geringfügiger Anpassungsleistungen aus einer Hand beschafft werden, so wird in Zukunft der noch zu erstellende EVB-IT Systemlieferungsvertrag Anwendung finden.

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RAin Keller-Stoltenhoff hält Vortrag zum 30 Gründerabend der IT-Gründerzentrum GmbH

Die Vergabe von IT-Leistungen im öffentlichen Bereich wird in zahlreichen gesetzlichen Regelungen behandelt, die für Firmen ohne eigene Rechtsberatung oder Rechtsabteilungen nicht überschaubar sind. Chancen der Mitbewerber, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbungv sind nur schwer zu erfassen. Oftmals schrecken mittelständische Firmen vor der Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben zurück, da die Anforderungen nicht verständlich sind. Begrifflichkeiten wie Systemvertragserstellungen mit EVB-IT, BVB oder die Vorgehensweise nach dem neuen V-Modell XT erschweren das Verständnis in diesem Bereich.

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Anwendungsbereich des neuen EVB-IT Systemvertrags

Nun liegt der neue EVB-IT Systemvertrag vor und der Beschaffer hat die Qual der Wahl. Da zur Zeit noch fünf BVB- und nun sieben EVB-IT-Vertragstypen verwendet werden, wird es nicht einfacher für den Beschaffer zu entscheiden, welchen Vertragstyp er den Verdingungsunterlagen zu Grunde legen soll.

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EVB-IT-Systemvertrag: Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht

Die IT-Recht-Kanzlei berät das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Erstellung von Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Zuletzt konzentrierten sich alle Energien auf die Entwicklung des neue EVB-IT Systemvertrages. Nun ist die Arbeit beendet und der mehrfach angekündigte und immer wieder verschobene EVB-IT Systemvertrag ist heute endlich veröffentlicht worden.

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Rain Keller-Stoltenhoff hält Seminar in Berlin: "EVB-IT in Theorie und Praxis"

Dieses Seminar erfreut sich seit der Einführung der EVB-IT im Jahre 2000 wachsender Beliebtheit. Das Interesse und daspraktische Bedürfnis auf Seiten der Beschaffer der öffentlichen Hand und der IT-Anbieter an diesen neuen Verträgen istimmens. Dies ist verständlich, da es sich bei den EVB-IT um die Einkaufbedingungen der öffentlichen Hand imIT-Bereich handelt, mit denen der Staat seinen ständig wachsenden Bedarf an Informationstechnik regelt.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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Der IT Systemvertrag, Teil 2: Planung bzw. Leistungsbeschreibung

Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte)....

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich (EVB-IT und BVB)

Der Beschaffer von Informationstechnik hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) festgelegt.

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BGH beschneidet Chancen für Bieter im Nachprüfungsverfahren

Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird insbesondere in Deutschland vermehrt über die Gerichte geführt. Bei europaweiten Ausschreibungen (also Ausschreibungen oberhalb der für Lieferaufträge geltenden Schwellenwerten, bei Bundesbehörden 137.000 Euro und ansonsten 211.000 Euro), gehen mehr und mehr Bieter dazu über gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Behörde bei der Zuschlagsentscheidung die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

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Workshop der IT-Recht-Kanzlei: EVB-IT in Theorie und Praxis

Dieses Seminar erfreut sich seit der Einführung der EVB-IT im Jahre 2000 wachsender Beliebtheit. Das Interesse und das praktische Bedürfnis auf Seiten der Beschaffer der öffentlichen Hand und der IT-Anbieter an diesen neuen Verträgen ist immens.Dies ist verständlich, da es sich bei den EVB-IT um die Einkaufbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich handelt, mit denen der Staat seinen ständig wachsenden Bedarf an Informationstechnologie regelt. Die Einkäufe des Staates machen insgesamt ca. 10 bis 12 % des Bruttoinlandsproduktes aus. Das entspricht nach jüngsten Veröffentlichungen einem Volumen von 230 Milliarden Euro.

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Anpassung der BVB an die geänderte Gesetzeslage durch die BVB-Vertragsblätter

Die BVB sind aus technischer und rechtlicher Sicht überholt. Spätestens seit der Einführung des neuen Schuldrechts im Januar 2002 steht fest, dass alle wesentlichen BVB-Klauseln, also die Klauseln über Haftung, Verzug und Mängelhaftung unwirksam sind. Der folgende Beitrag will die Übergangslösung auf Grund der BVB-Vertragsblätter erläutern.

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Charakterisierung der Vertragsbedingung der EVB-IT und BVB als Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Die EVB-IT und BVB bestehen aus einem Vertragsformular, das die jeweils für den entsprechenden Vertragstyp geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen einbezieht. Diese Vertragsbedingungen sind keine Normen, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie geltend ergänzend zu den VOL/B.

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Wesentliche Merkmale von AGB

Ein Beitrag, der sich mit den wesentlichen Merkmalen von AGB befasst.

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Besondere Inhaltskontrolle von AGB

Ein Beitrag, der sich mit der besonderen Inhaltskontrolle von AGB beschäftigt.

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