Artikel zum Thema „BVB“

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Foul: Markenabmahnung der BVB Merchandising GmbH

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung der Marke BVB und BVB 09 vor. Nach unserer Recherche ist die Marke tatsächlich als Marke eingetragen und steht in Kraft.

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Un-sportlich?! Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Markenverletzung

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen angeblicher Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen durch die Verwendung der Marke „BVB“ vor. Nach unserer Recherche sind die Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“ tatsächlich für den bekannten Fussballverein eingetragen – nichts ungewöhnliches, da jeder größere Fussballverein mittlerweile ein Markenportfolio besitzt.

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Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Serviceleistungen veröffentlicht

Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff der IT-Recht Kanzlei angehört, haben sich mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) auf einen neuen Mustervertrag für die Beschaffung von Serviceleistungen rund um ein IT-System, den neuen EVB-IT Servicevertrag verständigt.

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EVB-IT Erstellungsvertrag als neuer Mustervertrag für die Öffentliche Hand veröffentlicht

Der CIO-des Bundes hat heute einen neuen Mustervertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen veröffentlicht. Es handelt sich um einen auf Softwareleistungen und damit gekürzten EVB-IT Systemvertrag zur Erstellung von Individualsoftware, zur Anpassung von Software auf Quellcodeebene und zu umfangreichem, den Vertrag werkvertraglich prägenden Customizing von Standardsoftware.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 6, Vertragsunterlagen)

Im sechsten Teil unserer Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Vergabeunterlagen, der die Vertragsunterlagen enthält.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung: Teil 1, Einführung und Aufbau der Vergabeunterlagen

Im ersten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ geben wir in der Einführung einen Überblick über die Funktion der Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung und die rechtlichen Vorgaben bezüglich ihres Aufbaus und ihres Inhalts.

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Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag: Ist veröffentlicht

Am 01.03.2010 ist der  neue und seit Langem erwartete EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht worden. Er ist unter www.cio.bund.de herunterladbar.

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Vergaberecht: Vertragliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen

Der Beschaffer von Informationstechnologie hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der VOL/A festgelegt. Nach dieser Vorschrift sind in den Verdingungsunterlagen die technischen Beschreibungen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Vertragsbedingungen festzulegen.

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EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ

Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:

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Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen.

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Vereinbarung von Systemservice durch den EVB-IT Systemvertrag

Der neue EVB-IT Systemvertrag hat viele hohe Wellen der Begeisterung und Entrüstung ausgelöst. Alle Kommentartoren übersahen aber, dass der Vertrag in komprimierter Form auch die Möglichkeit vorsieht, Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für das gesamte IT-System nach der Abnahme zu vereinbaren. Der folgende Beitrag will diese Wissenslücke schließen und das Augenmerk auf den EVB-IT Servicevertrag lenken, der im EVB-IT Systemvertrag als Zusatzmodul enthalten ist.

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit BVB und EVB-IT

Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens "Software.

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Integration des EVB-IT Systemvertrages in die Ausschreibungsunterlagen

Lange haben die Einkäufer der öffentlichen Hand auf den seit Jahren angekündigten EVB-IT Systemvertrag gewartet. Jetzt ist er endlich veröffentlicht und mit leichtem Erschrecken wird sein Volumen von insgesamt 78 Seiten zur Kenntnis genommen. Schon stellt sich die Frage, wie dieses Mammutwerk in die Ausschreibungsunterlagen integrieren werden soll.

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Anwendungsbereich des neuen EVB-IT Systemvertrags

Nun liegt der neue EVB-IT Systemvertrag vor und der Beschaffer hat die Qual der Wahl. Da zur Zeit noch fünf BVB- und nun sieben EVB-IT-Vertragstypen verwendet werden, wird es nicht einfacher für den Beschaffer zu entscheiden, welchen Vertragstyp er den Verdingungsunterlagen zu Grunde legen soll.

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EVB-IT-Systemvertrag: Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht

Die IT-Recht-Kanzlei berät das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Erstellung von Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Zuletzt konzentrierten sich alle Energien auf die Entwicklung des neue EVB-IT Systemvertrages. Nun ist die Arbeit beendet und der mehrfach angekündigte und immer wieder verschobene EVB-IT Systemvertrag ist heute endlich veröffentlicht worden.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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Der IT Systemvertrag, Teil 2: Planung bzw. Leistungsbeschreibung

Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte)....

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich (EVB-IT und BVB)

Der Beschaffer von Informationstechnik hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) festgelegt.

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