Artikel zum Thema „Preisbindung, Gebunden“

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OLG Frankfurt a.M: Anrechnung von Gutscheinen aus eigener Werbeaktion auf preisgebundene Bücher ohne äquivalente Gegenleistung des Kunden unzulässig

Mit Urteil vom 28.01.2014 (Az. 11 U 93/13) hat das OLG Frankfurt am Main die Rabattaktion eines Buchhändlers, der Kunden unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe für einen Folgekauf zubilligte, als Verstoß gegen die §§3,5 des Buchpreisgesetzes gewertet.

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Buchpreisbindung und Gutscheine: Verschiedene Methoden, gegen das BuchPrG zu verstoßen – oder auch nicht

Im letzten Jahr haben sich wieder die Urteile gehäuft, die gegen Buchhändler ausgesprochen wurden – oftmals war die Ursache eine schlecht geplante oder schlichtweg nicht durchdachte Gutschein-Aktion (vgl. aktuell z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12). Für das neue Jahr wäre es also ganz nützlich, Gutschein-Aktionen aller Art rechtskonform zu gestalten – hier ein paar aktuelle Urteile, Tipps und Tricks.

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OLG Celle zur Arzneimittel-Preisbindung: Kein „Holland-Vorteil“ in Deutschland!

Ein findiger Apotheker scheiterte kürzlich vor dem Oberlandesgericht Celle mit seinem Versuch, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auszuhebeln: Er suchte sich kurzerhand eine niederländische Apotheke, für die er quasi „stellvertretend“ Rezepte in Deutschland entgegennahm – das OLG Celle stellte jedoch klar, dass nicht der Vertragspartner entscheidend ist, sondern der tatsächliche Abgabeort (vgl. aktuell OLG Celle, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 13 U 60/12).

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OLG Frankfurt a.M. zum BuchPrG: Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung. Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).

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Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig

Wieder hat es das Verkaufsmodell eines Buchhändlers erwischt: Der Plan sah vor, dass der Kunde bei einem Kaufwert ab € 20,- einen Gutschein in Höhe von € 5,- einlösen kann, dessen Gegenwert von einem Dritten beglichen wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin jedoch eine verbotene Umgehung der Buchpreisbindung: Nicht auf den vollständigen Erhalt des Bruchpreises seitens des Händlers komme es an, sondern auf die Preisgleichheit für den Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12).

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„Apotheken-Taler“ für rezeptpflichtige Arzneimittel

Geringwertige Apotheken-Werbegaben wie ein „Apotheken-Taler" im Wert von 50 Cent für rezeptpflichtige Medikamente sind zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig kürzlich entschieden.

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Rechtsprechung zum Thema Arzneimittelpreisbindung

Nach § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3 AMG ist für die verschreibungspflichtigen (Fertig-)Arzneimittel und die zwar nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen (Fertig-)Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, ein einheitlicher Apothekenabgabepreis zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Preisbindung liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt...

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Buchpreisbindung: Fördermodell ist unzulässig

Beim Verkauf von preisgebundenen Büchern ist nach einem aktuellen Urteil des LG Hamburg die Förderung durch Dritte unzulässig, wenn der Buchhändler selbst in Geschäftsbeziehungen mit den Förderern steht.

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Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in mehreren Eilbeschlüssen vom 8. Juli 2011 - 13 ME 94/11, 13 ME 95/11 und 13 ME 111/11 - mit der Frage befasst, ob und inwieweit die Apothekerkammer in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde die Gewährung von Einkaufsgutscheinen und sonstigen Werbegaben ("Apotheken-Taler", "Bonus-Taler") durch Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger und damit preisgebundener Arzneimittel untersagen darf. Er hat entschieden, dass solche Bonusmodelle nur in sehr engen Grenzen möglich sind.

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Buchpreisbindung: Verbilligte Vorauflagen müssen als solche erkenntlich sein

Wer Bücher zu einem reduzierten Preis veräußert, weil es sich um Vorauflagen handelt, muss den Kunden auf diesen Umstand hinweisen – laut LG Köln genügt hier ein allgemeiner Hinweis wie „gebundener Ladenpreis aufgehoben“ nicht aus (vgl. LG Köln, Urt. v. 21.04.2011, Az. 31 O 594/10).

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Arzneimittelwerbung: im Internet

Der Online-Vertrieb von Arzneimitteln hat sich in jüngster Zeit rapide weiterentwickelt. Kein Wunder also, dass sich auch die Online-Werbung für Arzneimittel sehr verbreitet hat. Doch mit der zunehmenden Werbung für Arzneimittel im Internet, stellen sich auch viele rechtlichen Fragen hinsichtlich deren Konformität mit den gesetzlichen Regelungen. Die folgenden FAQ stellen die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten hinsichtlich der Online-Werbung für Arzneimittel dar.

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Preisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

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Offensiv werben trotz Buchpreisbindungsgesetz: Das große DO und DON‘T zum Marketing im Buchhandel

Dass Bücher im Regelfall zu dem Preis verkauft werden müssen, der verlagsseitig aufgedruckt wurde, hat sich mittlerweile offensichtlich herumgesprochen. Große Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing überhaupt zulässig sind – ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.

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Die verschiedenen Arten von selektiven Vertriebssystemen, ihre Bindungskriterien und ihre Zulässigkeit

Im 7. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei wird auf die Details zu selektiven Vertriebssystemen (Arten, Bindungskriterien und Zulässigkeit) eingegangen.

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Wettbewerbsbeschränkungen: im Rahmen des Kartellverbots (3.Teil der Serie zu selektiven Vertriebssystemen)

Im 3. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei "Selektive Vertriebssysteme" wird auf die einzelnen Wettbewerbsbeschränkungen des Kartellverbots in § 1 GWB und Art. 101 AEUV eingegangen. Darunter können auch die selektiven Vertriebsvereinbarungen fallen.

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Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht

Die Ausgabe von Rabattgutscheinen, mit denen auch Bücher erworben werden können, verstößt nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), wenn der hierdurch gewährte Rabatt sich nicht auf eventuell zu erwerbende Bücher bezieht, sondern auf preisbindungsfreie Ware aus einem Vorkauf.

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Aktualisiert: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen im folgenden Beitrag *64 verschiedene Produkte* nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.

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Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

Die Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) als Bezugspreis ist eines der wichtigsten und gebräuchlichsten Marketinginstrumente. In den Artikelseiten von vielen Onlinehändlern findet sich eine Werbung mit UVP, um so den angebotenen Preis als niedriger und so günstiger herausstellen zu können Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist grundsätzlich zulässig. Es gelten allerdings die allgemeinen Regeln n des Wettbewerbsrechts, die bei einer Werbung mit Preisempfehlungen des Herstellers zu beachten sind. Die Zulässigkeitsgrenzen einer solchen Werbung sollen im folgenden Beitrag herausgearbeitet werden. Der Beitrag orientiert sich soweit möglich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

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„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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