Die Verlinkung des Seitenanbieters auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten führt zu einer Haftung unter dem Gesichtspunkt des Störers. Das VG Karlsruhe geht hierbei davon aus, dass der Seitenanbieter auch für den Inhalt von verlinkten Seiten verantwortlich gemacht werden kann, da im Sinne eines weit auszulegenden Jugendschutzes auch derjenige als Anbieter anzusehen sei, der lediglich den (pornografischen) Inhalt anderer Websites vermittle. » Weiterlesen