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Leserkommentare zum Artikel

Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

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Gewaltschutzgesetz -berechtigte Ausnahmen-

Beitrag von Ralph
26.11.2019, 06:02 Uhr

Hallo, leider habe ich nach einem Streit mit meiner Ex Freundin nun ein gerichtliches Kontaktverbot ausgesprochen bekommen.

Mein Problem ist, das sie bei der Trennung ihre Katzen bei mir gelassen hat. Nun habe ich aber massive Geldprobleme und muss dringend mit einem der Tiere zum Tierarzt. Darf ich deswegen Kontakt zu ihr Aufnehmen oder wäre das strafbar?

VG

Gegen einstweilige Verfügung vorgehen

Beitrag von Sophia Lykyanova
19.07.2019, 03:57 Uhr

Wenn ich kurz meine Lage schildern dürfte: Und zwar geht es darum, dass mein Ex-Freund, mit dem ich zusammen einen Hund hatte, mit seiner neuen Freundin gegen mich eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirken liessen, weil ich mich nicht damit abgefunden habe, dass mein Ex-Freund mit einer hinterlistigen Aktion mir meinen Hund entzogen hat. Ich weiss, dass ich sehr viel Zeit habe verstreichen lassen, aber das liegt daran, dass ich kein streitsüchtiger Mensch bin und seit dem Entzug meines Hundes an Depressionen leide und es mir phsyisch nicht gut geht, weil ich weiss dass das Tier nicht richtig versorgt wird! Ich habe lange gewartet aber ich würde gerne wissen was ich tun kann um das Tier zurück zu bekommen. Bei der gegnerischen Partei handelt es sich um sogenannte Messies und ich kann das auch mit Bildern belegen, denn als ich und mein Ex-Freund noch ein Paar waren, musste ich nach 2 Jahren beziehung aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen, weil es für mich unzumutbar wurde dirt weiter zu leben. Wir haben uns dann geeinigt, dass jeder wieder seine eigene Wohnung hat. Das Problem war dann aber leider auch noch Eifersucht und Besessenheit meines Ex-Freundes bezüglich meiner Person, er fing an mich zu überwachen und zu kontrollieren, dass die Beziehung fast zerbrach, weshalb er einen kleinen jungen Hund besorgte, damit ich ihn nicht verlasse, was dann auch funktioniert hat. Er sagte damals er habe sich um die Anmeldung gekümmert, was aber gelogen war, den ich fand 5 Jahre später heraus, dass der Hund gar nicht angemeldet war. Das war zu dem Zeitpunkt als wir schon länger nicht mehr zusammen waren. Ich wollte mich damals beim Amt erkundigen ob der Hund auf ihn und mich angemeldet ist, weil ich Angst hatte er und seine neue Freundin würden mir den Hund entziehen, was dann auch genauso eintraf, aber weil ich nicht wahrhaben wollte dass er wirklich zu so einer Handlung fähig ist hab uch ihm blöderweise vertraut. Er hat mich in unserer Beziehung immer wieder belogen und für dumm verkauft, weshalb die Beziehung letztendlich nicht mehr funktionierte. Jedenfalls war es so vereinbart dass das Tier sowohl bei ihm als auch bei mir wohnte und wir uns gemeinsam um das Tier gekümmert haben, wovei ich bemerken muss, dass ich mich intensiver um den Hund gekümmert habe als er. Ausserdem war es immer so, seit wir getrennt waren, und er nich niemand anderen gefunden hat er jede meiner neuen Beziehingen sabotiert hat damit er mich für sich allein hatte. Das war eine wirklich schlimme Zeit in meinem Leben und er hat nie akzeptiert wenn ich gesagt habe, dass ich nichts mehr für ihn empfinden würde und nur wegen dem Tier bei ihm blieb. Als er eine neue Partnerin fand und schon bald mit dieser zusammen ziehen wollte, war es in meinem Interesse den Hund ganz zu übernehmen weil ivh nicht wollte, dass der Hund bei einer fremden Wohnt und ich gerade noch Besuchsrecht hatte und sie mir das Tier völlig entziehen wollten. Seine neue Partnerin schaffte es auch ihn in kürzester Zeit gegen mich aufzubringen, sodass ich gar keine Chance mehr hatte das alles auf einem vernünftigen Weg zu klären. Sie behielten den Hund einfach bei sich als ich sie das letzte Mal abholen sollte und reagierten nicht auf meune Anrufe und Nachrichten. Ich bekam dann noch eine Nachticht von der neuen Freundin meines Ex-Freundes, dass ich das Tier nie wieder zu Gesicht bekommen werde, welhalb ich in Panik und Rage gerriet und sie mit Nachrichten bombadierte worauf seine neue Freundin eine einsweilige Verfügung gegen mich erwirken liess, sodass ich das Tier seit dem nie wieder gesehen habe, was mir sehr schwer zu schaffen macht bis jetzt. Ich habe vor anwaltlichen Rat einzuholen, um das Urteil anzugechten, denn es bestand von meiner Seite aus nie die Gefahr, dass ich meinem Ex-Freund oder seiner neuen Partnerin etwas antue, er hat meine Rage ausgenutzt die entstand als er seine neue Freundin für ihn sprechen ließ. Sie teilte mir mit, dass ich das Tier nie wieder sehen werde und sie alles dafür tun wird mich fern zu halten, weil sie offenbar Angst hatte, wenn mein Ex-Freund und ich weiter wegen dem Tier in Kontakt stünden, dass er sich wieder in mich verlieben würde, was mir vollkommen lächerlich vorkam, da ich werder Interesse an ihm oder seinem Leben hatte, da es mir ausdrücklich immer um das Tier ging und geht! Und was mich noch beunruhigt, als die beiden nach kurzer Zeit Beziehung zusammen zogen, wurde sie kurz darauf schwanger und der Hund ist extrem wild und hatte nie etwas mit kleinen Kindern zu tun dass ich befürchte, das dass Tier sogar eine Gefahr darstellen könnte! Ich bin wirklich verzweifelt, ich werde von Alpträumen verfolgt, leide sehr unter dem Entzug des Tieres und alles was ich will ist der Hund. Ich kann mit Fotos und Nachrichten beweisen, dass der Hund uns beiden gehört und ich von der gegnerischen Partei hinters Licht geführt wurde nur weil ich darauf vertraut habe, dass alles normal zu lößen, dass der Hund nicht leiden muss. Ein Tier versteht doch nicht wenn sein Besitzer einfach weg ist von einem Tag auf den anderen. Ich habe mich auch nicht getraut, diese einstweilige Verfügung zu ignorieren und den Hund zu stehlen, weil ich dann nur Probleme bekommen würde. Deshalb möchte ich versuchen, so gegen diese Betrüger vorzugehen und das Tier auf rechtswegen zurück zu bekommen weil wenn ich des nicht wenigstens versuche, würde ich es ewig bereuen. Mit freundlichen Grüssen 

Frau

Beitrag von Jasmin cadilek
12.03.2018, 14:03 Uhr

Sehr geehrte Hr. rechtsanwalt

Ich hätte eine frage können nachbarn wenn mehre wochen durch ein beziehungs streit eine einstweilige verfügung stellen. Für paare. Weil wir hatten 7 Mal die polizei da. Mein Mann behauptet dinge was nicht stimmt. Wir hatten uns angeschrien und was noch ist behauptet das waren die nachbarn die sowas gestellt haben den antrag und Er hatte es in post kasten drin. Hat much am bo eine geben und am rücken bis Ich mich gewährt habe. Wir wohnen bei da. Weiss aber das Ich 8 jahre Von Mein ex geschlagen worden bin. Und verdreht es so ob Ich schuld wäre. Und sagt das Ich in spital muss. Und sagt mein Mann das waren die nachbarn was es gestellt haben die einstweilige verfügung und net Er. Es war in post kasten drin. Angeblich haben die nachbarn für uns beide gemacht. Irgendwie kann Ich es nicht glauben. Hoffe sie könnten mir helfen. Weiss leider nicht ob das stimmt Weil es ist am 06.03.2018 zu protokoll gebracht worden. Nur Ich hab bis jetzt kein brief erhalten

Einstweilige verfügung

Beitrag von Peter
16.10.2017, 17:57 Uhr

meine frau hat gegen mich eine einstweilige verfügung gestellt und ist damit auch durchgekommen. leider habe ich mein büro im gemeinsamen wohnhaus und kann somit meiner beruflichen tätigkeit nur erschwert nachgehen. was kann ich machen damit ich zu meinem recht komme? ich habe bereits bei mehreren institutionen angefragt wie wko usw... bitte um hinweise

Annäherungsverbot/ Droht Obdachlosigkeit?

Beitrag von Anonym
20.06.2017, 08:23 Uhr

Guten Tag, mein Mann, mein Sohn ( 2Jahre) und ich wohnten bis vor kurzem in einer Wohngemeinschaft in der Küche und Wohnzimmer mit den Bewohnern geteilt wurden , jeder für sich aber Privaträume zum schlafen/wohnen hat. Die Hausbewohner regeln die Vermietung und Expandierung von Wohnraum über das Genossenschaftsprinzip. Wir hatten Anträge auf gesunden Wohnraum gestellt, weil uns das versprochen wurde. Es ist nichts passiert, weshalb wir einen Anwalt einschalteten. Daraufhin starteten die Schikanen: Mein Freund sollte mich nicht mehr besuchen kommen. Das tat er trotzdem. Mein Freund wurde tätlich angegriffen und bekam 4 Tage später einen Brief in dem ein Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt wurde er solle sich nicht nähern, bei dem die Richterin nach dem Grund gefragt hat. Das Datum war vom 6.4.2017 und wenn nichts bis dahin passiert ist, sie auch den Antrag nicht annimmt. Der Vorfall in der Küche fand um den 20.4.2017 statt und wurde als alleiniger Angriff seitens meines Freundes ausgelegt. Dieser Tathergang war im selben Umschlag wie der Antrag vom 6.4.2017 und wurde nun zum Antragstellen genommen. Wir hatten zu dem Vorfall in der Küche ebenfalls die Polizei alarmiert.

Etwa 3 Wochen später wurde meinem Freund im Flur aufgelauert, wobei 2 der Gegner meinen Freund schlugen und am Hals packten und ihn zu Boden ringen wollten. Sie legten es so aus, dass sie in Notwehr gehandelt hatten. Ich ging an dem Tag nach unten und stellte sie zur Rede, dass ich die Polizei holen werde und warum sie mich und meine Familie noch immer nicht in Ruhe lassen, wir wollten doch sowieso ausziehen, wenn wir was anderes finden. Daraus wurde beim Antrag auf Einstweilige: Ich wollte beide abstechen, mein Freund sie beide verbrügeln. Leider hatten sie aufgrund der Befreiungs- und Fluchtversuche meines Freundes auch eine ins Gesicht bekommen und waren mit leicht gerötetem Gesicht zum Arzt gerannt um sich das Attestieren zu lassen. Mein Freund und ich sind da zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet. Die Richterin hat dem Antrag auf Einstweilige Verfügung stattgegeben, sodass ich mich nicht mehr nähern darf auf 100m und absolutes Kontaktverbot über Fernkommunikation. Bei Zuwiderhandlung: 25000€ Strafe oder Gefängnis. Meine Sachen sind noch in der Wohnung, ein Antrag auf Herausgabe meiner Sachen wurde abgelehnt. Selbst wenn ich umziehen möchte habe ich keine Ahnung wie ich das machen kann, meine Katzen sind auch noch dort. Ich habe Angst, das sie sich nun Zugang zu meiner Wohnung verschaffen und meine Sachen wegnehmen und darin herumwühlen, dass ich bis zum Ablauf der Verfügung(Nov 2017) warten muss. Die Richterin hat zudem einen 2ten Beschluss aufgrund der Verfügung im selben Urteil erwirkt, auf Prüfung der Kindeswohlgefährdung. Suchen sie mich jetzt um mir auch noch mein Kind wegzunehmen?

Ich habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, die wurde aber ebenfalls abgelehnt, jetzt ist das ganze an das Oberlandesgericht Frankfurt verwiesen worden.

Ich fühle mich hilflos und habe Angstzustände und Herzrhytmusstörungen seit den Vorfällen. Die Eltern meines Freundes helfen uns wo sie können, aber das soll so nicht weitergehen.

Bitte geben sie mir einen Rat diesbezüglich.

Frau

Beitrag von Weissenborn, Galina
27.03.2017, 07:53 Uhr

wir haben unseren Freund als Untermieter gehabt. Nach 2 Jahren hat er behauptet, er hätte unsere Wohnung gemietet. Er hat eine Einstweilge Verfügung gegen uns eingereicht und Amtsgericht Marbach am Neckar hat uns aus unserer Wohnung auf die Strasse gesetzt. Gibt es noch was Schlimmeres ?

Kontaktverbote im Dutzend billiger.

Beitrag von Stefan Weiss
23.11.2016, 06:26 Uhr

Diese Gewaltschutz Verordnung ist eine extrem zweischneidige Geschichte. Sie dient eigentlich dazu Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen, aber sie ist nicht gleichberechtigt. Frauen können jederzeit eine einstweilige Verfügung bekommen, Männer hingegen nicht. Meine Ex-Freundin hat Ihre Freunde allesamt und auch mich regelrecht damit terrorisiert, seit 10 Jahren, haut sie 1 - 2 einstweilige Verfügungen im Jahr raus, gegen wechselnde Freunde, die Ihrerseits alle mit noch keinem Partner irgendwelche Gewalt Probleme hatten, sie kommt damit immer problemlos durch. Ich empfinde diese einstweiligen Verfügungen als Gewalt gegen mich, kann aber kein Verfügung bekommen die Ihr die einstweiligen Verfügungen untersagt, obwohl sogar alle Indizien für mich sprechen. Sie ist Alkoholikerin und wird aggressiv, wenn sie getrunken hat, ich nicht. Sie verübt in meiner Wohnung Sachbeschädigungen und greift mich tätlich an, ich sie nicht, in ihrer Wohnung konnte ich gehen, wenn sie aggressiv wurde, bei mir war das nicht möglich. Kam die Polizei, wurde sie mitgenommen, weil sie aggressiv war. Trotzdem bekommt sie völlig schmerzfrei eine einstweilige Verfügung, die sie mit 2,5 Promille bei der Polizei gemeldet hat und ich kann nüchtern und mit den besseren Sachargumenten keine bekommen, nur weil ich ein Mann bin?

Herr

Beitrag von Micha
09.03.2016, 12:30 Uhr

Gerne würde ich auch eine paar Fragen in die Runde werfen. Zur Vorgeschichte:

Nachdem nun nach langem hin und her meine Beziehung zerbrochen ist habe ich von einem Freund erfahren das meine ex-freundin eine Verfügung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes gegen mich anstrebt und in dieser Besziehung bereits Kontkakt mit einem Anwalt hatte. es stellt sich für mich die frage welche konsequenzen hierdurch für ich entstehen? Ich hatte Ihr in dem trennungszeitraum von 3 monaten wirklich nur 4-5 mails geschrieben und Ihr zu Ihrem Geburtstag ein Geschenk vor die Haustüre gelegt. Sie leidet allerdings schon seid jahren aufgrund von Zwangsgedanken und Angstzuständen in Therapie. Meiner Meinung nach ist ihre Reaktion auch darauf zurückführen. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich nun rechnen wenn ich das nicht anfechte? mit welchen konsequenzen, kosten etc muss sie rechnen wenn ich das ganze anfechte? ich möchte ihr wirklich nichts böses möchte aber auch keinerlei vermerke in meiner akte etc. für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. M.f.G. Micha B.

Frage

Beitrag von Tom
06.05.2015, 20:12 Uhr

Meine Freundin hat gegen ihren ex ne einstweilige Verfügung wegen Belästigung und Gewalt,es heißt ja er darf sich bis auf 150m nicht nähern jetzt wohnt er aber im gleichen Haus bei nem Freund bis er ne Wohnung hat,darf er das?

einstweilige Verfügung

Beitrag von Angela Kasper
12.04.2015, 17:59 Uhr

Ich habe eine einstweiige Verfügung von der Freundin meines Ex-Partners indem von ihr Falschaussagen stehen,die ich Widerlegen kann. Wie kann ich dagegen angehen?

Herr

Beitrag von Ole
09.04.2015, 15:41 Uhr

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ich habe versucht eine Einstw. Vfg. durchzuführen, in dem ich war unberechtigt als Schuldner in eine NIcht Vertrag , zu eine Firma über fast 7 Jahren lang. Ich habe IMMER gebeten, diese Firma , eine vollständiges vertrag zu bewissen, aber das konnte die nicht, weil es gab keine vertrag. Unberectig war ich 7 jahrenlang unter druck gesetzt, und hab immer Vollstreckungsgegenklagen eingelegen. Endlich, haben Die sich zurrückgezogen, und ich habe dann mit sofortiger wirknung eine Einstweiliges Vfg eingetragt....Den beschluss hab hab mich wirklich enttäusch weil die beschluss war : Die einstweiliges Vfg stehen Bedenken entgegen Mitterweiler, haben diese Firma, WIEDER durch eine Dritte Mandat, unberechtig versucht mich unter druck und drohung, eine neues verfahren gegen mir durchzuführen.... Ich habe alleine in Gericntliches Kosten, über 1200 Euros gezahlt, in die letzen 7 jahrenlang Was nun ?? Was wollen Sie mich Raten und auf / unter welche Bedeutung steht die Beschluss vom Landesgericht , zur Nutzung eine VollkommeEn Einstwl Vfg durchzuführen ?

Widerspruch einstweilige Verfügung

Beitrag von Stützer Diana
14.01.2014, 12:00 Uhr

ich wohne mit einem Nachbarn in einem Block. Dieser nutzte es aus als ich die Treppe wischte und fasste mich in den Genitalbereich. Daraufhin habe ich eine einstweilige Verfügung beantragt und habe dies schriftlich. Kann der Nachbar dagegen Widerspruch einlegen und ich muss mit ihm vor Gericht oder darf er das nicht?

Bitte um schnelle Rückantwort.

Einsweilige Verfügung

Beitrag von Hofmann Bernd
11.01.2014, 15:08 Uhr

Hallo. Ich bin seit August 2013 in einer Sozialeinrichtung für Wohnungslose mit Abhängigkeitsproblem und stehe kurz vor eine Langzeittherapie ( 18.02.2014 ). Nun habe ich gegen die Regel Verstoßen: ich habe meine Lebensgefährtin in der Einrichtung Übernachten lassen und muß jetzt am Montag den 13.01.2014 die Einrichtung verlassen( Beschlossen am 10.01.2014) obwohl ich kurz vor meiner Langzeittherapie stehe und hier in dieser Einrichtung noch einen Schutz vor meinem Alkoholproblem habe. Auf Anfrage ob ich die Einrichtung noch als Schutz für mich nutzen kann, kam ein Deutliche nein. Meine Angst besteht daraus das ich diesen Druck bis zur Langzeittherapie nicht stand halte. Nun meine Frage: Kann ich durch eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht dieses Beantragen, das ich in dieser Einrichtung bis zur Langzeittherapie bleiben kann, da ich mir nicht sicher bin vor meinen Rückfall und meiner Zukunft. Vielleicht gibt es auch ein anderes Gesetz, wo ich die Sache durchsetzen kann, weil mir es ernsthaft etwas daran liegt mein Problem zu bewältigen. Um eine Mithilfe wäre ich vom Herzen sehr Dankbar.

Hofmann Bernd

Wie reagieren auf einer einstweiligen Anordnung

Beitrag von Uwe
18.12.2013, 18:27 Uhr

Guten Tag Herr Rechtsanwalt Nagel ich habe da mal eine Frage im Bezug auf einer einstweiligen Anordnung! Meine Freundin und ich waren 10 Jahre zusammen bis sie sich vor einem Jahr von mir trennte ,ich kam aber trotzdem weiterhin zu ihr und wir verbrachten die Zeit miteinander. Im Juli dieses Jahres lernte sie ihren jetzigen Freund kennen und trennte sich endgültig von mir. Ich viel aus allen Wolken und kam mit dem Zustand nicht zu recht da ich in einem emotionalen Ausnahmezustand war hatte so eine Art traumatisiertes Verhalten das sich über 10 Wochen anhielt ich schrieb ihr jede menge Liebesbriefe SmS und rief bei ihr an war auch oft zu ihr gefahren und wollte mit ihr über dieser aussichtslosen Lage sprechen doch Sie hat sich nur verschlossen wie gesagt dieser Zustand ging über10 Wochen dann wurde es besser und ich nahm mehr Abstand von ihr. Doch nach der 12 Woche kam ein einstweilige Anordnung obwohl ich ihr nicht mehr Nachstellungen machte und beantragte in einer mündlichen Verhandlung die Einstellung,,,Aufhebung ; der einstweiligen Anordnung da ich weder zu ihr fahre oder Sie anderweitig kontaktiere das aber wiederum abgelehnt wurde da meine EX Freundin die Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung beantragte .Im Schreiben vom Amtsgericht stand ich könnte binnen 2 Wochen Beschwerde einlegen nun meine Frage habe ich eine Chance auf die Einstellung der einstweiligen Anordnung und sind die ersten 10 Wochen auch ausschlaggebend dafür und muss ich sämtliche Kosten selbst zahlen ?

Kosten der einstweiligen Verfügung

Beitrag von Joachim Falk
25.09.2013, 14:13 Uhr

Ich habe da mal eine Frage: Müssen die Kosten der einstweiligen Verfügung (hier: Herausgabevollstreckung) durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert werden ?

Unterlassungserklärung

Beitrag von Alexander Kräuchi
25.02.2013, 12:35 Uhr

Ich habe eine Unterlassungserklärung der Wettbewerbszentrale Stuttgart erhalten.

Kann ich vom Verfasser/Verein der dies an mich formuliert hat, die Herausgabe der Unterlagen die zu dieser Unterlassungserklärung geführt haben, verlangen?

Ich habe meine Firma in der Schweiz, wieweit ist eine solche Unerlassungserklärung durchsetzbar?

Einzelhandelskauffrau

Beitrag von heidi
22.02.2013, 10:54 Uhr

Hallo ! Ich bin seit circa 1. 1/2 jahren als Abteilungleitung für haushaltswaren zuständig. Habe schon Merhmals mit meinem chef wegen meinem gehalt gesprochen . Zur erst wollte ich, in gehaltsgrupe 2 eingrupiert werden. Chef meinte er könte nicht und Werde mich , in G2.eingrupieren. Aber er könte sich vorstellen mir Zuschuz zu geben , aber nicht jetzt erst anfang2013 können wir nochmal darüber reden. Jetz wird der laden am10.03.2013 Privatieziert. Was kann ich tuhen.

Vielen Dank für die ausführliche Darstellung!

Beitrag von Bernhard Henselmann
12.09.2012, 19:23 Uhr

Herzlichen Dank für die auch für juristische Laien gut verständliche und ausführliche Darstellung!

einstweilige Verfügung

Beitrag von Reher
20.03.2012, 10:34 Uhr

einen schönen guten tag, wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt und auch durchgesetzt, nur soll diese jetzt wieder rufen werden, da der Richter, der Gegenseite mehr glaubt, als der Antragsstellerin, wie kann man sich verhalten, denn wenn diese Anordnung fallen gelassen wird, kann die Antragsstellerin weder sich noch Ihre kinder draußen spielen lassen bzw mit Ihrem Hund Gassi gehen ohne angepöbelt zu werden oder sogar schlimmeres bitte um schnelle Antwort da es dringend ist, vielen Dank schon mal im voraus

MfG Christian Reher

Ps Antwort bitte an: crasyfrog2010@hotmail.de

sorge um einen Hund

Beitrag von Hartmann cäcilia
03.08.2011, 18:19 Uhr

Eine Nachbarin drohte mir mit einsweiligerverfühgung geger mich, da ich Ihr den Tierschutzverein und Tieramtsarzt auf die Pelle hetzte /wegen nicht Artgerechterhaltung eines Tieres(Tag und Nacht im Zwinger)trotzdem sie garten und Haus hat.Wie weit kommt sie da durch damit.So wird heut zu Tage die Sorge um ein Tier belohnt.

Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagoieren kann!

Beitrag von Konrad Gaube
14.12.2010, 15:47 Uhr

Guter, übersichtlicher und informativer Artikel. Mehr braucht man nicht.

Danke.

KG

Reaktionen auf Einstweilige Verfügungen

Beitrag von benzol@t-online.de
01.10.2010, 13:55 Uhr

Eine sehr kompetente und gutverständliche Abhandlung über eine einstweilige Verfügung. Damit kann man arbeiten und Chancen selbst beurteilen. Auch Reihenfolgen und Fristen wurden hervorragend dargestellt, danke.

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