Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

von RA Arndt Joachim Nagel, 04.05.2008, 10:04 Uhr
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Die IT-Recht-Kanzlei wird in letzter Zeit wieder häufiger mit Fällen von Filesharing konfrontiert. Häufig melden sich verzweifelte Eltern, die wegen Filesharing-Aktivitäten Ihrer Kinder abgemahnt wurden, von denen sie bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ahnung hatten. Aufgrund der Zunahme derartiger Fälle hat das Thema in der jüngeren Vergangenheit auch wieder verstärkt Eingang in die Medien gefunden. Die IT-Recht-Kanzlei nimmt dies zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe beim Filesharing einmal genauer zu beleuchten. Dabei wird insbesondere auf haftungsrechtliche Fragen eingegangen.

Was genau versteht man eigentlich unter "Filesharing"?

Unter Filesharing (dt. "gemeinsamer Dateizugriff", oder "Dateien teilen") versteht man das Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets über sog. Tauschbörsen, die vollständig oder überwiegend auf dem Peer-to-Peer-Prinzip beruhen. Dabei stellen sich die Teilnehmer gegenseitig über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung. Hierzu sind alle Computer der Nutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Um an dem Netzwerk teilnehmen zu können, ist es erforderlich, eine entsprechende Software, welche im Internet kostenlos angeboten wird, herunter zu laden und zu installieren, sowie sich selbst zu registrieren und einen Benutzernamen anzugeben. Jeder Nutzer der Internettauschbörse bietet den anderen Nutzern sodann Einblick in einen bestimmten Teil der Festplatte seines Computers. Die Daten werden dann gegenseitig über die Tauschplattform zur Verfügung gestellt. Dabei bietet jeder, der auch nur ein Datenpaket einer Datei von einem anderen Nutzer auf seine eigene Festplatte lädt, dieses Datenpaket bereits wieder anderen Nutzern für den Download durch diese an. Bekannte Filesharing-Systeme sind z. B. BitTorrent, Morpheus und BearShare, die auf einem Gnutella genannten Projekt bzw. Protokoll beruhen. Weitere bekannte Anbieter bzw. Systeme mit überwiegend eigener Technik sind Kazaa, Audiogalaxy, Freenet und eDonkey2000.

Wie werden die Nutzer von Tauschbörsen ermittelt?

Für die Ermittlung der Teilnehmer von Internettauschbörsen werden zunächst besondere Programme eingesetzt, die sich das Peer-to-Peer-Prinzip zu Nutze machen. Die eingesetzten Programme greifen auf die beteiligten Rechner eines Peer-to-Peer-Netzwerkes zu und durchsuchen diese auf urheberrechtlich geschützte Dateien. Die Rechner geben dabei ihre Kennung und Adresse, die sog. IP (Internet Protokoll Adresse) an. Da die IP dem jeweiligen Anschluss vom Zugangsprovider jedoch immer nur vorübergehend zugewiesen wird (dynamische IP), muss zusätzlich eine Datei herunter geladen werden, um neben der IP auch den Moment ihrer Zuordnung zu einem bestimmten Anschluss dokumentieren zu können. Mit den so gewonnenen Daten kann man jedoch noch nicht auf die persönlichen Daten des jeweiligen Anschlussinhabers schließen. Da der Zugangsprovider den Rechteinhabern nach deutschem Recht zivilrechtlich (noch) nicht zur Auskunft verpflichtet ist, müssen diese einen „Umweg“ über die Strafverfolgungsbehörden gehen. Die Rechteinhaber zeigen daher die beobachteten Vorgänge bei den Staatsanwaltschaften an. Diese können dann auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses die persönlichen Daten der Anschlussinhaber vom Zugangsprovider heraus verlangen. Über die gewährte Akteneinsicht kommen die Rechteinhaber schließlich an die persönlichen Daten des jeweiligen Anschlussinhabers.

Wie haften die einzelnen Beteiligten?

Bei der Nutzung von Filesharing-Systemen kommen drei Formen der Beteiligung in Betracht, die jeweils unterschiedlich rechtlich zu würdigen sind:

  • Anbieten bzw. Hochladen
  • Herunterladen
  • bloßes Bereitstellen eines Anschlusses
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1. Haftung des Anbietenden
Autor:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Leser-Kommentare

6 Kommentare

urheberrechtliche

27.08.2010, 14:43 Uhr

Kommentar von melanie zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Wie seiht es aus wenn man es nicht zahlen kann und am lebensminimum lebet und wie langen können die das denn einfohrdern??

Teufel mit Belzebub austreiben ?

19.08.2010, 03:29 Uhr

Kommentar von hansi-pe zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Also die sogenannten Abmahner sind oftmals die schwarzen Schafe und gegen die sollte das Gesetzt vorgehen. Sich von jemanden eine IP Adresse zu besorgen ist nicht besonders schwer. Den Rest kann man... » Weiterlesen

100,-EUR Abmahnung

28.12.2009, 23:37 Uhr

Kommentar von Helena F. zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer Abmahnung das "Vergleichsangebot" der abmahnenden Kanzlei annehmen muss oder ob es auch eine Möglichkeit gibt, dass man sich auf diese sog. 100,-EUR Klausel... » Weiterlesen

Vorgehensweise und Fristen

28.08.2009, 12:51 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Hallo ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Wird seitens der Abmahner bei jedem Titel einzeln in den tauschbörsen geschaut oder haben die eine einmalige HASH Datei gespielt und somit eine ganze... » Weiterlesen

Prüf- und Kontrollpflicht

25.05.2009, 10:43 Uhr

Kommentar von Muttertierchen zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Muss ich nun meinen Sohn, wenn er im Internet surft, pausenlos beaufsichtigen, damit er keine Urheberrechtsverletzungen begeht? Der Begriff: Prüf- und Kontrollpflicht ist mir viel zu schwammig. Weil... » Weiterlesen

unwissentliches Uploaden durch Tauschagenten

01.03.2009, 15:54 Uhr

Kommentar von M. aus W. zum Beitrag Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Hallo, wie sieht es mit der Behauptung aus, dass ein Internetnutzer sein Interesse lediglich auf einen Download gerichtet hat (zu einem Zeitpunkt vor 01.01.08) und sich hierfür eines... » Weiterlesen

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