Health-Claims-Verordnung
Letzte Aktualisierung: 21.05.2013
Der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei setzt sich ausführlich mit den wichtigsten Regelungsbereichen der Verordnung 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung“ oder auch „HCV“) auseinander. Zudem ist er brandaktuell, so werden über 40 Gerichtsentscheidungen des Zeitraums 2008-2012 berücksichtigt. Wie dürfen Lebensmittel nun nach Inkrafttreten der ersten Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben noch beworben werden? Wo ist diese Liste einsehbar? Welche speziellen Werbeverbote und Kennzeichnungsflichten sind zu beachten?
Wir informieren Sie gerne!
Überblick
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A. Allgemeine Fragen zur Health-Claims-Verordnung
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B. Anwendungsbereich der Health-Claims-Verordnung
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C. Begriffsbestimmungen
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D. Beispiele für gesundheitsbezogene Angaben
- "Praebiotik® zur Unterstützung einer gesunden Darmflora"
- "Unterstützung des Kindes von innen heraus durch Vermehrung guter Darmbakterien"
- Aussagen, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel geeignet seien, dem Verwender zu einer mühelosen Raucherentwöhnung zu verhelfen
- Bezeichnung wie „bekömmlich“, verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden.
- „Zur Unterstützung der optimalen Leistungsfähigkeit"/„…erhöht die Ausdauer und Leistungsfähigkeit“, / „Zur Vorbeugung gegen natürlichen Haarausfall“ / „Zur unterstützenden Vorbeugung gegen Wassereinlagerungen“ /„Unter anderem unterstützt dieser Vitalpilz die Neubildung von gesundem kräftigem Haar“
- "Der Collagen-Lift-Drink versorgt den Organismus mit reinem Collagenhydrolysat. Dieser Stoff kann die körpereigene Synthese von Collagen stimulieren, einem Eiweißkörper im Bindegewebe, der unter anderem die Haut glatt und fest macht sowie die Spannkraft der Sehnen unterstützt."
- Das Produkt X wirkt"entschlackend".
- "B® Gelenke plus ultra enthält eine hoch dosierte Vitalstoff-Kombination zur Versorgung stark beanspruchter Gelenke und zum Erhalt einer gesunden Gelenkfunktion."
- "Gelenkaktive Vitalstoffe zu einem Gelenk-Aktiv-Komplex“
- „750 mg Glucosaminsulfat unterstützen die Festigkeit und Elastizität der Gelenkknorpel.“ (vgl. LG Köln, Urteil v. 07.07.2011, Az. 31 O 119/10). / „100 mg Chondroitinsulfat tragen zur Geschmeidigkeit der ‚Gelenkschmiere‘ bei.“
- "Granatapfelpulver hilft bei der Regeneration der Haut und ist ein hochwirksames Antioxidans, welches Umweltgifte bindet, die die Hautalterung antreiben."
- "Inhaltsstoff Coenzym Q 10"
- "Produkt X: Empfehlenswert für schöne Haut und Haare und zudem gut für Zähne und Knochen"
- "Stärkt die Blasen- und die Prostatafunktion" / "Durch diese Nährstoffkombination stärken Sie die Blasenmuskulatur, deren Funktionsfähigkeit für die geregelte Entleerung der Blase von entscheidender Bedeutung ist" / "Beim Mann unterstützen die Vitalstoffe des Kürbissamens zusätzlich die Gesunderhaltung der Prostatafunktion"
- "Reinigt ihren Organismus", "Verlangsamt den Alterungsprozess" / "(Produktname) - das gesunde Frühstück", "(Produktname) - mit gesunden Ballaststoffen" / "Hilft Ihrem Körper, besser mit Stress fertig zu werden" / "Trägt zu einem ausgeglichenen Stoffwechsel bei" / "Mit (Produktname) lebst du gesund" / "Gut für die Gesundheit von Bergsteigern" / "Empfehlenswert für die Gesundheit von Sportlern"
- Werbung für Kindermilch: "Unterstützung des Kindes von innen heraus durch Vermehrung guter Darmbakterie"
- „Erhalt der kognitiven Funktion“
- „Fitness für die grauen Zellen"
- "Probiotik®: mit natürlichen Milchsäurekulturen, die ursprünglich aus der Muttermilch gewonnen werden“
- "Die X enthalten ... Echinacea und Holunderblüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können"
- Produkt X "hält fit im Alter und beugt vorzeitigem Altern vor"
- Einnahme eines Produkts könne aufgrund des darin enthaltenen Vitamin B 12 einem Vitamin-B12-Mangel entgegen wirken
- "Damit der Körper keinen Schaden nimmt kann man deshalb zusätzliches Hydrogencarbonat zu sich nehmen. Das hilft, die überschüssige Säure zu neutralisieren und den Organismus wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
- "Produkt X hilft Phasen der Schwäche zu überbrücken: Zum Beispiel vor und im Wettkampf, im Training, im Job, im Auto, aber auch bei Krankheit.“
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(+20 weitere Fragen)
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E. Liste zulässiger Health-Claims
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F. Allgemeine Bedingungen: Für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Artikel 3-7)
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G. Spezielle Bedingungen für nährwertbezogene Angaben (Artikel 8-9)
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H. Spezielle Bedingungen für gesundheitsbezogene Angaben (Artikel 10 – 19)
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I. Krankheitsbezogene Werbung
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J. Übergangsvorschriften
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K. Die Health-Claims-Verordnung und das deutsche Wettbewerbsrecht
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L. Interessante Links zum Thema
A. Allgemeine Fragen zur Health-Claims-Verordnung
Frage: Was bedeutet der englische Begriff „Health-Claim“?
Darunter wird die gesundheitsbezogene Angabe (nähere Begriffserläuterung hierzu s.u. Thema „Begriffsbestimmungen“) verstanden.
Frage: Betrifft die Health-Claims-Verordnung überhaupt deutsche Online-Händler?
Natürlich, sie geht jeden an, der Lebensmittel (dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel) innerhalb der EU in Verkehr bringt und bewirbt.
Frage: Warum kursieren im Internet verschiedene Versionen der Health-Claims-Verordnung?
Weil die ursprünglich aus dem Jahr 2006 stammende Verordnung mittlerweile mehrfach geändert (und übrigens auch berichtigt) worden ist.
Geändert wurde die ursprüngliche Fassung durch
Die jeweils aktuellste Version der Health-Claims-Verordnung kann hier bezogen werden.
Frage: Warum gibt es die Health-Claims Verordnung?
Hierzu führt das Bundesinstitut für Risikobewertung (vgl. FAQ vom 25.05.2007 ) aus:
Bisher gab es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen zur Verwendung von Health Claims. Mit der neuen Verordnung sollen sie vereinheitlicht werden. Durch die Positivliste der EU werden in allen Mitgliedstaaten die gleichen Standards gelten. Lebensmittelhersteller dürfen künftig EU-weit nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben machen, die wissenschaftlich abgesichert sind. Nur so werden Verbraucher nicht in die Irre geführt und können eigenverantwortliche Entscheidungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung treffen.
Die Health-Claims-Verordnung verfolgt dabei zwei Ziele (Quelle: IHK Schleswig Holstein):
- Zum einen soll ein hohes Schutzniveau für den Verbraucher gewährleistet werden, dass soll heißen, dass in Zukunft »Gesundheitsversprechen« nur noch dann zulässig sind, wenn sie auch eingehalten werden.
- Zum anderen soll eine europaweit einheitliche Regelung den freien Warenverkehr gewährleisten, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Damit stellt die Verordnung umgekehrt aber auch Rechtssicherheit für die Unternehmen her.
Frage: Was regelt die Health-Claims-Verordnung?
Sie regelt (als erste EU-Verordnung überhaupt) die Verwendung von nährwert- und gesundheits- aber auch krankheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden.
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verboten, sofern sie nicht von der Kommission im Einklang mit der genannten Verordnung zugelassen und in eine Liste zulässiger Angaben aufgenommen wurden.
In dieser „Liste“ werden zwei Arten von „Health-Claims“ aufgeführt:
- Es wird zum einen Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs geben, zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“.
- Zum zweiten wird es künftig Aussagen geben, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen, wie „Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“. Für die Zulassung von Health Claims ist die europäische Kommission zuständig (Quelle: FAQ des Bundsinstituts für Risikobewertung, BfR).
Bei allen Aussagen wird das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe in Mengen enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird und die Verbraucher vor Irreführung schützen.
Zudem enthält die Verordnung eine Liste zulässiger nährwertbezogener Angaben. Für jede Angabe, die als für den Verbraucher gleich bedeutend mit einer in der genannten Liste aufgeführten Angaben anzusehen ist, gelten die in der Liste angegebenen Verwendungsbedingungen.
Frage: Wann ist die Health-Claims-Verordnung in Kraft getreten?
Die Verordnung ist seit dem 19.01.2007 in Kraft und gilt seit dem 01.07.2007 als unmittelbar anwendbares Recht.
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