Leserkommentar zum Artikel
Verkäufer von Beleuchtungskörpern/Leuchtmitteln/Lampen aufgepasst: Abmahnungen wegen zu hohen Quecksilberwerten im Umlauf
Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Auch wenn dieser doch sehr technische Umstand grundsätzlich eher kein Verkäuferthema ist, sollten Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, wachsam sein.
Hr
Beitrag von Eduard
19.08.2016, 21:27 Uhr
Gilt es für so genannte LED Lampen auch ? Oder haben diese mit gefährliche Stoffe nichts zu tun?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben