Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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Käuferschutz bei PayPal - völlig unrealistisch

Beitrag von Michael Schulte
23.02.2015, 17:33 Uhr

Hallo,

ich habe gerade tolle Erfahrungen mit PayPal und dem entsprechenden Käuferschutz gemacht. Irgendwie scheint PayPal diesbezüglich jegliches geltendes Recht zu ignorieren.

Der Sachverhalt ist folgender : Ich habe bei eBay gebrauchte Festplatten als Privatmann angeboten. Diese habe ich kurz bevor diese nach Spanien verschickt werden wurden von mir getestet und keine Probleme sind aufgetreten. Die Festplatten wurden dann von mir auch so verpackt, daß erst einmal nach menschlichem Ermessen nichts passieren kann. Nach ca. 2 Wochen bekam ich von dem Käufer eine Mail, daß die Platten defekt wären und ich diese zurücknehmen solle. Laut Angebot auf eBay hatte ich aber Rücknahme ausgeschlossen !! Dies habe ich dem Käufer dann auch mitgeteilt und die Platten hätten bei mir keine Probleme gehabt. Auch solle er sich erst einmal an die Spanische Post wenden, da wohl das Problem durch den Versand aufgetreten ist.

Am selben Tag bekam ich dann prompt eine Mail von PayPal mit der Info, daß der Käufer Kaäuferschutz beantragt hätte. Ich solle Stellung dazu nehmen. Dies habe ich dann auch getan. Heute bekam ich dann die Entscheidung per Mail mitgeteilt, daß dem Käuferschutz stattgegeben werde und ich die Platten zurück nehmen müsse und den Kaufpreis erstatten müsse. Nach einem Telefonat mit dem tollen Kundenservice von PayPal bin ich mittlerweile der Überzeugung, daß das ganze Thema merkwürdige Ausmasse annimmt. Der käufer muß nur behaupten, daß das zugesandte Teil nicht der Beschreibung entspricht oder defekt ist und eine Rückabwicklung wird eingeleitet. Ohne jeglichen NAchweis, ohne weitere rechtliche Betrachtung. Wenn man überlegt, daß zwischen dem Einleiten des Käuferschutzes und der Mitteilung des Ergebnisses gerade mal 2 1/2 Tage (inkl. Wochenende) vergangen sind, dann kann das nicht wirklich geprüft worden sein.

Frage zu der Thematik : Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit, da ja durch die Entscheidung auch die Behauptung entstanden ist, daß ich defekte Ware versendet habe. Dem ist nicht so,m da ich die Festplatten vorher geprüft habe. Normalerweise geht das Risiko doch an den Käufer über, sobald ich das Paket in der DHL-Filiale abgebe. e-Mail : michael.schulte@schulte-direkt.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 508 Kommentare vollständig anzeigen

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