EU: Einheitliches Logo für Online-Apotheken und Medizinprodukthändler
Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie 2011/63/EU sieht für die Zukunft ein eigenes Logo für gelistete Versandapotheken vor, über das der Verbraucher künftig legal operierende Versandapotheken mittels eines reziproken Links erkennen kann. Gleichzeitig soll der Link aufzeigen, in welchem EU-Staat der Apotheker gelistet ist.
Anwendungsbereich?
Beitrag von S.Graf
09.11.2012, 16:07 Uhr
Guten Tag,
danke für diese Info. Sie schreiben "Online-Apotheken und Medizinproduktehändler". In dem Concept Paper der EU-Kommission heißt es "Medicinal Products" und es geht ja um die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU. Dort wird aber in der deutschen Fassung der Begriff "Arzneimittel" verwendet. Dieser Begriff erfasst aber jedenfalls nach Arzneimittelgesetz explizit nicht Medizinprodukte. Können Sie da Klarheit schaffen? Gilt das Logo vielleicht nur für Apotheken? Oder jedenfalls nur für Händler von Arzneimitteln (also einschließlich freiverkäufliche), nicht aber für Händler von Medizinprodukten (z.B. Anbieter von Kontaktlinsen)?
Beste Grüße S. Graf
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