Leserkommentar zum Artikel

Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?

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Preise des Kleinunternehmers enthalten die MwSt

Beitrag von Ralf Stork
26.08.2012, 00:04 Uhr

Bedingt durch eine falsche Auslegung der Mehrwertsteuersystemrichtline wird in Teilen der Fachwelt die Auffassung vertreten, das es sich bei der deutschen Kleinunternehmerregelung um eine Steuerbefreiung handelt. Dem ist jedoch nicht so, sondern in den Preisen des Kleinunternehmers ist immer die MwSt enthalten. Sie wird vom Kleinunternehmer eingenommen, muss aber nicht an den Staat abgeführt werden. Dafür muss der Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug verzichten.

Ganz einfache Sache eigentlich (ist ja auch zur Vereinfachung gedacht), aber PangV und UWG verkomplizieren die Sache. Nach der PangV ist anzugeben, ob die MwSt im angegebenen Preis enthalten ist. Dafür ist "inkl. MwSt." immer noch der beste Weg, weil beim Verbraucher gut bekannt (andere Formulierungen führen zu unnötiger Verwirrung). Auch die von der IT-Recht-Kanzlei vorgeschlagene Formulierung "Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten." erfüllt wohl diesen Zweck, aber der zusätzliche Hinweis "Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer" ist sachlich falsch und sollte daher unterbleiben.

Ein Hinweis darauf, dass auf der Rechnung keine MwSt ausgewiesen wird, sollte dennoch erfolgen, damit ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer nicht der irrigen Annahme ist, dass die im Preis enthaltene MwSt bei ihm auch zum Vorsteuerabzug führt. Dieser Hinweis muss jedoch nicht in der Nähe des Preises stehen.

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    Zitat: "Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer: „Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“. Rechtliche Vorgaben zur Platzierung des... » Weiterlesen

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    Bin erst heute auf diese Seite gestoßen. Darin wird anfangs angegeben, dass Kleinunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. "Grundsätzlich" heißt doch, dass es grundsätzlich so ist, dass es aber Ausnahmen gibt. hätte nun gerne gewußt: sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer... » Weiterlesen

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    Sehr geehrter Herr Keller, Sie schreiben "Es reicht aus, wenn hinter dem jeweilig genannten Einzelpreis im Internet ein hochgestelltes Sternchen angebracht wird,". Wäre es auch möglich, dass ein Sternchen VOR dem Preis gesetzt wird? Aus technischen Gründen (Paypal Dropdown Kaufbutton) müsste ich... » Weiterlesen

  • Hinweise auf der eigenen Homepage von T.G., 06.10.2012, 13:25 Uhr

    Guten Tag, Sie schrieben, dass ein allgemeiner Hinweis auf der Homepage nicht ausreichend ist, sondern in der Nähe einer Preisangabe dieser Hinweis anzubringen ist. Wie verhält es sich, wenn man im Internet keine Preisangaben hinterlegt hat (als Kleinunternehmer) sondern nur seine Produkte dort... » Weiterlesen

  • Verwirrung! von nina, 12.06.2012, 14:34 Uhr

    Guten Tag, sie schreiben, dass Kleinunternehmer auf den Text inkl. Mwst. verzichten sollen. In manchen Foren wird gesagt, man soll den Text angeben und in machen wird davon abgeraten. Finanzamt will sich nicht dazu äußern, man solle sich bitte an einem Steuerberater wenden. Händlerbund empfiehlt... » Weiterlesen

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