Leserkommentar zum Artikel Vertraglicher Riegel: Gegen Mitarbeiterabwerbung durch Geschäftspartner

Die Informationstechnik wird immer mehr zum sensibelsten Bereich eines Unternehmensbereiches. Ganze Firmen aber auch Behörden sind handlungsunfähig, wenn die IT ausfällt. Gute IT-Mitarbeiter, die die IT-Infrastruktur eines Unternehmens lauffähig halten oder die die IT eines Kunden betreuen, sind daher oft unverzichtbar für die Lebensfähigkeit eines Betriebes.

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Beitrag von Sascha Jung
02.11.2011, 14:27 Uhr

Wir sind ein Dienstleister und haben einen Vertrag mit einem Unternehmen X. Das Unternehmen X schreibt eine Stelle aus und einer unser Mitarbeiter bewirbt sich aktiv um die Position...und siehe da, er kann die Stelle haben. Soweit so gut. Jetzt steht folgender Absatz in dem Dienstleistungsvertrag zwischen uns und Unternehmen X:

Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, während der Dauer des vorliegenden Vertrages, sowie innerhalb weiterer 12 Monate nach desseh Beendigung, keine Mitarbeiter des anderen Vertragspartners direkt oder indirekt für sich oder Dritte abzuwerben. Dies gilt auch dann, wenn der Beschäftigte vertragsbrüchig oder der Arbeitsvertrag ordnungsgemäß beendet wird.

Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung eine Vertragsstrafe an den anderen Vertragspartner in der Höhe von 80% des Bruttojahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.


Es wäre wirklich nett von Ihnen, wenn Sie mir sagen können, ob dieser Passus haltbar ist. Aus meiner ersten persönlichen Sicht nicht, da
- Der Mitarbeiter nicht abgeworben wurde sondern sich aktive um eine ausgeschriebene Stelle beworben hat

Ich bin natürlich ein Laie, deshalb hoffe ich auf Ihre Hilfe.

Beste Grüße aus Ulm,

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