Leserkommentar zum Artikel

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Wenn sich nach der Bestellung eines Kunden im Onlineshop herausstellt, dass die bestellte Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vom Händler lieferbar ist, befindet sich der Händler nicht nur in einer persönlich unangenehmen Situation, sondern sieht sich auch mit der Frage konfrontiert, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm jetzt gegenüber seinem Kunden zur Verfügung stehen. Bei der Abwägung seiner nächsten Schritte, sollte er sich insbesondere eventueller Schadensersatzansprüche bewusst sein.

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@ Stork - Wohl eher nicht

Beitrag von Michael
06.12.2017, 13:00 Uhr

Es klingt stark nach Annahmeverzug. Somit wäre es eine Kaufvertragsstörung. Hinzu kommt,dass es sich um ein Angebot sprich Werbung handelt "Die Aufforderung zum Kauf". Der Verkäufer hatte ja durch den Versand der Ware dem Kaufvertrag bestätigt. Der Annahmeverzug und die damit eingehende Rücksendung, könnte als Vertragsbruch annerkannt werden.

Das wäre meine Vermutung. Eine Klage auf Schadensersatz,würde ich hierbei nicht anstreben! So meine Kaufmännische Ansicht, ich kann mich aber auch Irren ;)

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