Verbot pornographischer Inhalte im Internet ohne Altersbeschränkung zulässig – selbst für Anbieter im Ausland
Um einer schädlichen Wirkung auf Jugendliche entgegenzuwirken, sind Anbieter von pornographischen Angeboten auf Online-Plattformen zwingend verpflichtet, eine Altersverifikation einzurichten. In einem Eilrechtsverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun entschieden, dass dies auch für Anbieter gilt, die ihren Sitz im Ausland haben. Hiernach darf eine deutsche Behörde pornographische Inhalte beanstanden und deren künftige Verbreitung in der beanstandeten Form untersagen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des VG Düsseldorf in unserem Beitrag.