Als wären die fernabsatzrechtlichen Vorgaben und die bevorstehenden Änderungen durch die Button-Lösung für die Händler nicht schon genug, tritt Amazon mit weiteren Anforderungen an seine Händler heran. Derzeit versendet Amazon an seine Händler eine harmlos klingende E-Mail mit dem Titel „Rückgabebedingungen-Anzeige auf Ihren Verkäuferseiten“. Amazon fordert seine Händler plötzlich auf, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon.
Der bereits geschundene Händler auf Amazon bekommt den „Androhungen“ seitens Amazon zufolge demnächst noch mehr zum Schultern. Der E-Mail-Benachrichtigung von Amazon lässt sich entnehmen, dass die Online-Händler auf Amazon diese Kröte zu schlucken haben, wenn ein weiterer Verkauf auf Amazon geplant ist. Massiv dürfte allerdings der Eingriff von Amazon in den Verkäufer-Account des Online-Händlers sein, denn geplant ist dies:
Um dies für die Käufer transparent zu machen, werden wir die Informationen im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" Ihrer Verkäufer-Seiten am 6. August 2012 ändern und einen Hinweis anzeigen, dass Käufer gemäß der Amazon-Rückgabebedingungen Artikel an Sie zurücksenden können.
Amazon wird demnach ab dem 06.08.2012 einfach die Rückgabebedingungen von Amazon verlinken (die entsprechenden Rückgabebedingungen finden Sie hier ). Zur Begründung für die Änderungen gibt Amazon an, dass dem Käufer ein „einheitliches Einkaufserlebnis“ geboten werden solle. Dass dieses „einheitliche Verkaufserlebnis“ auf Amazon allerdings etwaige Abmahnrisiken für die Händler birgt, davon erwähnt Amazon in seiner Benachrichtigung nichts.
Dem Händler, der unterschiedlich über „Rückgabebedingungen“ belehrt, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung. Ein weiteres Risiko besteht für den Fall, dass die Rückgabebedingungen von Amazon selbst intransparent oder widersprüchlich wären. Da der Händler diese Bedingungen automatisch aufs Auge gedrückt bekommt, müsste dieser für etwaige Verstöße haften. Des Weiteren lohnt sicherlich ein Blick in die Vertragsunterlagen, um herauszufinden, ob der Plattformbetreiber Amazon überhaupt berechtigt ist, eine derartige Änderung ohne Zustimmung des Händlers zu veranlassen.
Besucherkommentare
4 Kommentare | Alle Kommentare ansehen
Bekleidung
30.07.2012, 19:31 UhrKommentar von H. Streicher zum Beitrag Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
besonders begeister bin ich von der Tatsache dass die Rücksendung von Bekleidung und Schuhen generell kostenlos wird.
Amazon Rückgabebedingungen
28.07.2012, 15:04 UhrKommentar von Ichgehkaputt zum Beitrag Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
Ich habe Amazon mal deshalb angeschrieben, bekomme aber nur nichtssagende Textblöcke zurück.... :(
Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
24.07.2012, 20:28 UhrKommentar von Allen Smithee zum Beitrag Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
Haben Sie schon prüfen können, ob dies eigentlich rechtens ist. Denn meiner Meinung nach gibt es schon Schwiereigkeiten, wohin dann der Widerruf zu richten ist und wohin die Ware zurückgesendet... » Weiterlesen
Amazon
24.07.2012, 15:20 UhrKommentar von TacOpsGear zum Beitrag Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
"Dem Händler, der unterschiedlich über „Rückgabebedingungen“ belehrt" wenn ich das richtig lese dann ersetzt Amazon.de .fr .it .co.uk und es meine alten Bedingungen mit deren text so das eine... » Weiterlesen



