Stationäre Händler haben ebenso wie Online-Händler meist ein Interesse daran, Kunden und Interessenten mit regelmäßigen Updates zu Angeboten und Aktionen zu umwerben. Hierfür bietet sich vorranging der Mail-Newsletter an, dessen Versendung allerdings eine hinreichende Einwilligung und die Beachtung datenschutzrechtlicher Informationspflichten voraussetzt. Speziell für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort eine Muster-Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen für Newsletter-Anmeldungen im Ladengeschäft bereit.
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