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von RA Jan Lennart Müller

Handlungsalternativen bei der Verwendung von Cookies zu Werbe-, Tracking- und Webanalysezwecken

News vom 01.10.2019, 12:48 Uhr | 8 Kommentare 

Der Einsatz von Cookies zu Werbe-, Tracking- und Webanalysezwecken ist nach Auffassung des EuGH nur mit einer vorherigen Einwilligung des Seitenbesuchers zulässig! Lösung in Sicht: Was Sie in Bezug auf Ihre verwendeten Dienste/ Anbieter mit derartigen Cookies machen können, teilen wir Ihnen in unseren nachstehenden Handlungsalternativen mit.

I. Das können Sie tun, wenn Sie Cookies zu Werbe-, Tracking- und Webanalysezwecken verwenden möchten:

Grundsätzlich bestehen 3 Handlungsalternativen:

1. Möglichkeit: Einsatz eines rechtskonformen Cookie-Consent-Tools (Risiko: keines)

Die erste Möglichkeit besteht darin, auf seiner Website ein rechtskonformes Cookie-Consent-Tool einzubinden, mit dem sich Einwilligungen für alle betroffenen Cookie-Verarbeitungen wirksam einholen und verwalten lassen.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit PRIVE (https://www.prive.eu) eine professionelle Cookie-Consent-Lösung - basierend auf dem usercentrics-System - zur Verfügung. Mit dieser Lösung können auf Websites DSGVO-konforme Einwilligungen für jede cookie-basierte Verarbeitung eingeholt und verwaltet werden.

FAQ zum Thema Einwilligung: Die Anforderungen an eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung sind komplex und vielfältig. In diesen FAQ klären wir hierüber auf und führen auch aus, wie rechtskonforme Cookie-Consent-Tools ausgestaltet sein müssen.

2. Möglichkeit: Betroffene Dienste/ Anbieter abschalten (Risiko: keines)

Wem der Umstellungsaufwand zu groß oder die Technik zu komplex ist, der hat die Möglichkeit, alle einwilligungsbedürftigen Cookie-Dienste bzw. -Anbieter abzustellen und von seiner Online-Präsenz zu entfernen. Dadurch werden Verarbeitungssituationen wirksam unterbunden, die anderenfalls eine Einwilligung des Seitenbesuchers voraussetzen würden.

3. Möglichkeit: Wie bisher weitermachen und Datenverarbeitung auf sog. berechtigte Interessen stützen (Risiko: sehr hoch)

Als dritte, aber stark risikobehaftete Möglichkeit verbleibt, betroffene Cookies auch weiterhin einzusetzen, ohne die hierfür eigentlich erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Wichtig zu wissen: Bei dieser Handlungsalternative besteht ein nicht unerhebliches Risiko in Bezug auf mögliche Konflikte mit Datenschutzbehörden und/ oder betroffenen Personen. Wir raten von dieser Handlungsalternative daher ausdrücklich ab.

II. Hintergrundwissen: Sind Cookie-basierte Datenverarbeitungen einwilligungspflichtig?

Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung weitgehend ja! Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der europäische Gerichtshof eine Pflicht zur Einholung wirksamer Einwilligungen für alle Cookie-basierten Personendatenverarbeitungen aufgestellt, die nicht zum Betrieb einer Website oder zur Bereitstellung von deren Grundfunktionen zwingend notwendig sind. Weitere Informationen zur Entscheidung des EuGH können Sie hier nachlesen.

Welche Cookies im Online-Shop technisch notwendig sind und welche nicht, haben wir hier dargestellt.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hier im Mandantenportal ein kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Einbindung in Shops und auf Webseiten zur Verfügung - dies in Kooperation mit dem Datenschutz-Komplettdienst PRIVE.

Dieses Cookie-Consent-Tool bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Bis zu 20.000 Seitenaufrufe pro Monat kostenfrei.
  • Vollständig datenschutzkonformes Cookie-Einwilligungsmanagement nach dem aktuellen Stand der Technik
  • Basierend auf der Technologie von Usercentrics, einem Marktführer im Bereich der Consent-Tools
  • Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
  • Plattformunabhängige Nutzbarkeit
  • Unterstützung der deutschen und englischen Sprache (wird noch erweitert)
  • Unterstützung aller gängigen Tacking- und Analysedienste
  • Laufende Pflege und steter Ausbau des Tools
  • Kostenfreie Nutzung für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Cookies die von Payment Anbietern

06.11.2019, 11:59 Uhr

Kommentar von Frank Frings

Cookies die von Payment Anbietern wie PayPal oder Amazon Pay gesetzt werden, zählen die auch zu den Cookies die für den Zugriff und die Anzeige des Online-Auftrittes notwendig sind oder nicht?

Super Urteil

02.10.2019, 20:15 Uhr

Kommentar von Maximilian Lindner

Der Alle genehmigen Button wird dann der meistgeklickte Button aller Zeiten. Man bietet dann halt einfach alle, einzeln aussuchen und alle an. Wo wird wohl am häufigsten geklickt?

Affiliate-Cookies und Sonstiges

02.10.2019, 16:25 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Kommentare. In der Tat sind Werbepartner, die mit Affiliate-Links arbeiten, verpflichtet, Einwilligungen einzuholen, bevor die Affiliate Cookies...

Tracking bei Affiliate Programme

02.10.2019, 00:14 Uhr

Kommentar von Joachim

Das Tracking von Affiliate Programmen funktioniert doch so dass beim Klick auf einen Werbelink (auf der Website des Werbepartners) ein Trackingcookie durch die Affiliate Platform gesetzt wird. Dafür...

Wird für jede einzelne Anwendung jetzt ein Opt-In benötigt

02.10.2019, 00:04 Uhr

Kommentar von SD

Jetzt mal auf die gängigsten Tools bezogen wie z.B. Einsatz von Google Analytics, Matomo, Google Ads, Pixel (light). Bedeutet das, dass der Besucher jedem einzelnen Tool sein Einverständnis in Form...

Wann wird es Rechtsgülig?

01.10.2019, 19:02 Uhr

Kommentar von Mustermann

Wann wird das Urteil rechtsgültig?

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