Elektrogesetz
Achtung Abmahnung: Fehlende Registrierung angebotener Elektrogeräte bei der Stiftung EAR
Vermeiden Sie Abmahnungen beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräte im Online-Handel. Händler dieser Waren sollten jedoch mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vertraut sein und zur Vermeidung von Abmahnungen eine gewisse „Checkliste“ an rechtlichen Vorgaben und Pflichten einhalten. Zu diesen gehört u.a. die ordnungsgemäße Registrierung der angebotenen Elektrogeräte bei der Stiftung EAR.
7 minÄnderung des ElektroG: Neue Informationspflicht über Verwertungsziele
Zum 09.10.2020 hat der Bundesrat eine Änderung des Elektrogesetzes gebilligt, welche der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie dient. Hersteller im Sinne des ElektroG (zu denen auch Händler zählen können) trifft damit seit Oktober 2020 eine neue Informationspflicht über abfallwirtschaftliche Zielquoten. Was die neue Pflicht besagt und wie sie korrekt umzusetzen ist, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.
5 minElektroG: Hersteller müssen WEEE-Nummer auf Produktdetailseiten angeben
Hersteller müssen beim Online-Verkauf von Elektrogeräten ihre Registrierungsnummer angeben. Warum kann diese Vorgabe auch Händler betreffen und wie lässt sie sich online rechtssicher umsetzen?
6 min 20Änderung des ElektroG zum 15.08.2018 – was ändert sich bei der Registrierung?
Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringen möchte, muss sich zuvor bei der Stiftung EAR unter der Marke des Geräts und in der zutreffenden Geräteart registrieren lassen. Auch Onlinehändler als Vertreiber müssen darauf achten, dass diese nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG zum 15.08.2018 ändert sich nun auch einiges an der Registrierungspraxis.
5 minGastbeitrag Reclay Group: Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) - erweiterte Registrierungspflichten und neue Gerätearten beachten!
Die Neuerungen des ElektroG bringen einige Änderungen mit sich, die neuerdings alle Produkte mit elektr(on)ische Komponenten zum 15.08.2018 weitergehend in die gesetzliche Pflicht nehmen – wir informieren Sie!
3 minVerstöße gegen ElektroG und BattG: Die Luft wird dünner, das Umweltbundesamt verfolgt vermehrt Verstöße
Wurden Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bislang vor allem wettbewerbsrechtlich verfolgt, ist uns in den letzten Monaten eine stark gestiegene Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren seitens des Umweltbundesamtes (UBA) bekannt geworden. Selbiges gilt für Verstöße gegen die Anzeigepflicht des Herstellers nach dem Batteriegesetz (BattG). Ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro ist dabei zu befürchten.
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