Böses Foul: EuG zur Bösgläubigkeit bei Anmeldung der Marke "NEYMAR"
Der Vorwurf der bösgläubigen Markenanmeldung ist oft das einzige Mittel, das jemand einwenden kann, der vergessen/verschlafen hat sein Zeichen markenrechtlich zu schützen und wenn Dritte dies ausgenutzt haben. Die Marke wäre in diesem Fall wegen Nichtigkeit zu löschen. So geschehen in einem Markenstreit mit dem bekannten Fussballer Neymar....