Datenschutz im Gesundheitsbereich

Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?
03.08.2010, 11:37 Uhr | Datenschutz im Gesundheitsbereich

Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?
Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?

Das Thema wird unter Datenschützern schon seit längerem diskutiert: dürfen Hausärzte Patienten-Daten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein macht nun als erste Behörde Nägel mit Köpfen und sagt: “Nein, nicht in dieser Form”.

Datenschutzrechte der Patienten: bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis
17.03.2010, 16:37 Uhr | Datenschutz im Gesundheitsbereich

Datenschutzrechte der Patienten: bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis
Datenschutzrechte der Patienten: bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt der Grundsatz, den Einzelnen bei der Erhebung und weiteren Nutzung seiner Daten davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG). Sucht ein Patient einen Arzt auf, so werden von diesem u.a. durch die Dokumentation der Behandlungsgeschichte Daten erhoben. Insofern sammeln sich im Laufe des Bestehens einer Arztpraxis sowie auch einer Gemeinschaftspraxis Datenbestände an. Was geschieht aber mit dem erhobenen Datenbestand, wenn eine Gemeinschaftspraxis aufgelöst wird? Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik am speziellen Fall der lokalen Datenspeicherung in der Arztpraxis.

Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz
04.03.2010, 08:23 Uhr | Datenschutz im Gesundheitsbereich

Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz
Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich derzeit in der Testphase. Sie soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit eingesetzt werden können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte zukünftig alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich.

Datenschutz in der Arztpraxis - welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?
17.02.2010, 14:13 Uhr | Datenschutz im Gesundheitsbereich

Datenschutz in der Arztpraxis - welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?
Datenschutz in der Arztpraxis - welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?

Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Pixel - Fotolia.com · Bild 2) © Hakan Tasdöndüren - Fotolia.com · Bild 3) © jro-grafik - Fotolia.com · Bild 4) © shapiso - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei