Frage des Tages: Behördliche Zulassung für Nahrungsergänzungsmittel erforderlich?
Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Organismus besondere ernährungsphysiologische Effekte beisteuern und liegen bei EU-Verbrauchern hoch im Trend. Immer mehr Online-Händler reagieren auf den steigenden Konsum und nehmen nahrungsergänzende Kapseln, Tabletten und Pulver in ihr Sortiment auf. Weil Nahrungsergänzungsmittel zu Lebensmitteln zählen, gibt es hier in rechtlicher Hinsicht aber einiges zu beachten. Ob für Nahrungsergänzungsmittel vor dem erstmaligen Vertrieb auch eine behördliche Zulassung erforderlich ist, klärt dieser Beitrag.