Streitschlichtung
Letzter Aufruf: Die OS-Plattform zur Verbraucherstreitbeilegung geht am 15. Februar 2016 an den Start
Die von der Europäischen Kommission geschaffene Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) steht in den Startlöchern. Am 15. Februar 2016 ist es dann soweit: Verbraucher und Unternehmer können erstmals Beschwerden über den jeweils anderen elektronisch einreichen.
Die von der Europäischen Kommission geschaffene Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) steht in den Startlöchern. Am 15. Februar 2016 ist es dann soweit: Verbraucher und Unternehmer können erstmals Beschwerden über den jeweils anderen elektronisch einreichen.
Verbraucherstreitbeilegung: Diese Daten sollten Sie im Kopf haben
Spätestens seit Einführung der neuen Informationspflichten zum 9. Januar 2016 ist die Verbraucherstreitbeilegung in aller Munde. Doch das ist nicht das einzige Datum, das Sie sich als Online-Händler im Kalender rot markieren sollten. Welche wichtigen Neuerungen zum Thema Verbraucherstreitbeilegung wann auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden.
Spätestens seit Einführung der neuen Informationspflichten zum 9. Januar 2016 ist die Verbraucherstreitbeilegung in aller Munde. Doch das ist nicht das einzige Datum, das Sie sich als Online-Händler im Kalender rot markieren sollten. Welche wichtigen Neuerungen zum Thema Verbraucherstreitbeilegung wann auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden.
Online-Streitbeilegung: Was kostet ein Verfahren über die OS-Plattform?
Am 15. Februar ist es endlich soweit: Die von der Europäischen Union (EU) geregelte Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) wird für Unternehmer und Verbraucher freigeschaltet. Das Online-Schlichtungsverfahren verspricht eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch wie teuer ist so eine Online-Streitschlichtung über die OS-Plattform tatsächlich?
Am 15. Februar ist es endlich soweit: Die von der Europäischen Union (EU) geregelte Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) wird für Unternehmer und Verbraucher freigeschaltet. Das Online-Schlichtungsverfahren verspricht eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch wie teuer ist so eine Online-Streitschlichtung über die OS-Plattform tatsächlich?
Heute Stichtag: Auf richtige Verlinkung zur OS-Plattform achten! Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei
Online-Händler haben ab heute (den 09.01.2016) eine neue Informationspflicht zu erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Wie erfüllt man diese Informationspflicht nun rechtssicher bzw. wie ist auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu verlinken? Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Beitrag.
Online-Händler haben ab heute (den 09.01.2016) eine neue Informationspflicht zu erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Wie erfüllt man diese Informationspflicht nun rechtssicher bzw. wie ist auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu verlinken? Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Beitrag.
Online-Streitschlichtung verwirrt Händler – FAQ mit allen Fragen und Antworten
Die Deadline 9. Januar 2016 wühlt derzeit unzählige Online-Händler auf. Viele Fragen sich, ob sie von der Online-Streitschlichtung und den damit einhergehenden neuen Informationspflichten betroffen sind und wenn ja, was sie bis zu diesem Datum konkret tun müssen. Unterschiedliche Informationen kursieren im Netz, manchmal werden dadurch eher neue Fragen aufgeworfen als alte Frage beantwortet. Zur allgemeinen Verwirrung trägt vor allem bei, dass zwei getrennte Gesetze – eine EU-Verordnung und ein deutsches Gesetz – bei der Diskussion in einen Topf geworfen werden. Besondere Irritationen hat zudem die Information hervorgerufen, Online-Händler müssten auf eine Website verlinken, die es gar nicht gäbe – stimmt tatsächlich nicht, die Website gibt es. Die IT-Recht Kanzlei hat nicht nur diese, sondern gleich eine ganze Reihe der zuletzt hierzu aufgekommenen Fragen gesammelt und beantwortet sie umfassend, verständlich und dennoch möglichst knapp in einer großen FAQ.
Die Deadline 9. Januar 2016 wühlt derzeit unzählige Online-Händler auf. Viele Fragen sich, ob sie von der Online-Streitschlichtung und den damit einhergehenden neuen Informationspflichten betroffen sind und wenn ja, was sie bis zu diesem Datum konkret tun müssen. Unterschiedliche Informationen kursieren im Netz, manchmal werden dadurch eher neue Fragen aufgeworfen als alte Frage beantwortet. Zur allgemeinen Verwirrung trägt vor allem bei, dass zwei getrennte Gesetze – eine EU-Verordnung und ein deutsches Gesetz – bei der Diskussion in einen Topf geworfen werden. Besondere Irritationen hat zudem die Information hervorgerufen, Online-Händler müssten auf eine Website verlinken, die es gar nicht gäbe – stimmt tatsächlich nicht, die Website gibt es. Die IT-Recht Kanzlei hat nicht nur diese, sondern gleich eine ganze Reihe der zuletzt hierzu aufgekommenen Fragen gesammelt und beantwortet sie umfassend, verständlich und dennoch möglichst knapp in einer großen FAQ.
Informationspflicht des Online-Händlers zu nationalen Streitbeilegungsmechanismen auf Grund von EU-Richtlinien
Der Online-Händler ist auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, für den Verbraucher alternative Streitbeilegungsverfahren bereitzustellen. Wenn sich allerdings der Online-Händler einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfeverfahren unterworfen hat (sei es freiwillig auf Grund einer Vereinbarung oder in bestimmten Fällen durch Gesetz) dann muss er den Verbraucher auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens informieren. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.
Der Online-Händler ist auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, für den Verbraucher alternative Streitbeilegungsverfahren bereitzustellen. Wenn sich allerdings der Online-Händler einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfeverfahren unterworfen hat (sei es freiwillig auf Grund einer Vereinbarung oder in bestimmten Fällen durch Gesetz) dann muss er den Verbraucher auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens informieren. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.
Europaweite Informationspflicht für Online-Händler: Verlinkung auf neue Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
Die IT-Recht Kanzlei hat kürzlich dahingehend informiert, dass Online-Händler ab dem 9.1.2016 eine neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung zu erfüllen haben, indem sie einen Link zur neuen Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellen. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.
Die IT-Recht Kanzlei hat kürzlich dahingehend informiert, dass Online-Händler ab dem 9.1.2016 eine neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung zu erfüllen haben, indem sie einen Link zur neuen Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellen. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.
Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 – Abmahnung vermeiden!
Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.
Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.
Streitschlichtung für Verbraucher im Online-Handel wird gesetzlich geregelt - neue Informationspflichten
Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang mit online geschlossenen Verträgen wird es künftig die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten Streitschlichtung geben. Einen Gesetzentwurf, der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der zuständige Rechtsausschuss kürzlich gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte. Die geplante Gesetzesänderung wird u. a. auch neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich bringen.
Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang mit online geschlossenen Verträgen wird es künftig die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten Streitschlichtung geben. Einen Gesetzentwurf, der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der zuständige Rechtsausschuss kürzlich gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte. Die geplante Gesetzesänderung wird u. a. auch neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich bringen.
Weitere News zum Thema
- Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?
- Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?
- Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…
- Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
- Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“ und nicht erreichbar!
Schnellsuche
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Coaching
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © stockpics - Fotolia.com · Bild 2) © Aquir - Fotolia.com · Bild 3) © Rob hyrons - Fotolia.com · Bild 6) © bluedesign - Fotolia.com · Bild 7) © ufotopixl10 - Fotolia.com · Bild 8) © apinan - Fotolia.com · Bild 9) © Flexmedia - Fotolia.com