Heute Stichtag: Auf richtige Verlinkung zur OS-Plattform achten! Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei

Online-Händler haben ab heute (den 09.01.2016) eine neue Informationspflicht zu erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Wie erfüllt man diese Informationspflicht nun rechtssicher bzw. wie ist auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu verlinken?
Die IT-Recht Kanzlei
- hat hierzu eine detaillierte Handlungsanleitung veröffentlicht.
- hat viele Tipps und Tricks zur Einbindung des Links zur neuen Plattform der EU-Kommission bei Amazon und eBay genannt.
- hat viele Fragen zur Online-Streitschlichtung beantwortet.
Wichtig: Auf richtige Verlinkung achten!
Da uns derzeit viele Anfragen in dem Zusammenhang erreichen:
Es ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Links im Umlauf. Es herrscht große Verwirrung. Nach Angaben der EU-Kommission (!) ist der zutreffende Link der Folgende:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Nennung anderer Links halten wir für problematisch.
(Selbstverständlich wurden die Mandanten der IT-Recht Kanzlei bereits zum 07.01.2016 mit dem korrekten Link versorgt - sowohl in den AGB, als auch in der Handlungsanleitung)
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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