Webdesign-Verträge

Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen + Absicherung durch IT-Recht Kanzlei
22.03.2024, 13:22 Uhr | Webdesign-Verträge

Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen + Absicherung durch IT-Recht Kanzlei
Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen + Absicherung durch IT-Recht Kanzlei

Wer Webdesign-Leistungen anbietet, unterliegt einigen Rechtsrisiken. Schon die Erbringung seiner Leistungen ist mit einigen Haftungsrisiken verbunden. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass er auch für den Betrieb der von ihm gestalteten Website haften muss. Wir erläutern in diesem Beitrag die Risiken und geben Tipps zur Beschränkung der Haftung von Webdesignern.

Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags
08.09.2016, 08:46 Uhr | Webdesign-Verträge

Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags
Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags

Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.

Auf dem Weg zum Online-Auftritt: Dank Webdesign-Vertrag Step by Step zur professionellen Website
17.02.2010, 14:03 Uhr | Webdesign-Verträge

Auf dem Weg zum Online-Auftritt: Dank Webdesign-Vertrag Step by Step zur professionellen Website
Auf dem Weg zum Online-Auftritt: Dank Webdesign-Vertrag Step by Step zur professionellen Website

Die eigene Website, aber bitte professionell – das klappt oft nur, wenn Agentur und Auftraggeber zunächst einen klaren Fahrplan hin zur fertigen Website vereinbaren. Auf eine solide vertragliche Grundlage sollte nicht verzichtet werden. Andernfalls kann das Projekt „Website“ leicht aus dem Ruder laufen …

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 3) © Tobias Machhaus - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei