LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsschutz für einfachere Werbetexte
Aufgrund des seit langem anerkannten Schutzes der „kleinen Münze“ genießen auch einfache geistige Schöpfungen mit nur geringem Schöpfungsgrad Urheberrechtsschutz. Für Werbetexte gilt hierbei doch, dass sie in ihrer Kreativität über die üblichen Anpreisungen hinausgehen müssen. Jüngst bestätigte das LG Frankenthal mit Urteil vom 03.11.2020 (Az. 6 O 102/20), dass die für das Urheberrecht notwendige eigenschöpferische Prägung bei Werbetexten fehlt, wenn ihr Inhalt überwiegend durch technische oder leistungsübliche Informationen vorgegeben wird. Lesen Sie mehr zum Urteil.