Vergaberecht für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit: Der EuGH zu den sog. Dual Use Gütern
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 07.06.2012 (Rechtssache C 615/10) sich zu der umstrittenen Abgrenzung von Militärausrüstung und zivilen Gütern geäußert. Viele Gegenstände sind zwar für zivile Zwecke gedacht, können aber auch für militärische Zwecke eingesetzt werden, sog. Dual Use Güter. Neben Fragen des Außenwirtschaftsrechts betrifft diese Abgrenzung auch die vergaberechtliche Beurteilung des Gegenstands. Muss dieser nach den herkömmlichen Vergabevorschriften beschafft werden oder nach dem neuen Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit oder ist gar nach den Vorschriften des EU Vertrages ganz dem Vergaberechtsregime entzogen.