Sonstiges

Gewährleistung: Vorsicht bei der Auftragsvergabe
01.06.2009, 13:15 Uhr | Sonstiges

Gewährleistung: Vorsicht bei der Auftragsvergabe
Gewährleistung: Vorsicht bei der Auftragsvergabe

Erteilt ein Kunde seiner Autowerkstatt einen Auftrag mit dem Inhalt "Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben" ist dieser so zu verstehen, dass die Werkstatt berechtigt ist, das Auto zu reparieren, falls das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht vorliegt.

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