Nutzungswertersatz: Beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.
Wie aktuell bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verbraucherrechte weiter gestärkt (Aktenzeichen: C-404/06). Nach eineram 17.04.2008 verkündeten Entscheidung darf ein großes deutsches Versandkaufhaus keine Abnutzungsgebühr verlangen, wenn ein schadhaftes Gerät nach einiger Zeit ausgetauscht wird.
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