Rechtsmangel
Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.
Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kommende Seminare
-
Workshop – Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen
-
EVB-IT Erstellungsvertrag in Theorie und Praxis
-
EVB-IT Systemvertrag in Theorie und Praxis
-
Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024 -
Crashkurs: EVB-IT in Theorie und Praxis für Rechtsanwält*Innen, Behörden- oder Firmenjurist*Innen
17.05.2024