12.04.2007 |
Rechtsmangel
Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.