Rechtsmangel

Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
12.04.2007 | Rechtsmangel

Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden
Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden

Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.

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