PAngV
LG Hannover: Keine Pflicht zu Grundpreisangabe bei Teeblumen
Fehlende oder falsche Grundpreisangaben in Online-Shops gehören zu den „Klassikern“ unter den Abmahngründen. Grundpreise müssen dann angegeben werden, wenn die Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. beworben wird. Hierzu sind in letzter Zeit einige Urteile ergangen, unter anderem im Hinblick auf Kaffeekapseln und Nahrungsergänzungsmittel. Doch wie sieht es mit der Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei sog. Teeblumen aus? Wir haben eine neue Entscheidung des LG Hannover für Sie unter die Lupe genommen.
Fehlende oder falsche Grundpreisangaben in Online-Shops gehören zu den „Klassikern“ unter den Abmahngründen. Grundpreise müssen dann angegeben werden, wenn die Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. beworben wird. Hierzu sind in letzter Zeit einige Urteile ergangen, unter anderem im Hinblick auf Kaffeekapseln und Nahrungsergänzungsmittel. Doch wie sieht es mit der Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei sog. Teeblumen aus? Wir haben eine neue Entscheidung des LG Hannover für Sie unter die Lupe genommen.
PAngV in der Gastronomie: Schnellrestaurants sind keine Gaststätten!
Ob es sich beim „Schachtelwirt“ am Eck jetzt um eine Gaststätte handelt oder nicht, mag grundsätzlich einmal im Auge des Betrachters liegen. Nach Maßgabe der PAngV ist ein Schnellrestaurant jedoch keine Gaststätte – dementsprechend entfällt für diese Betriebe nach einem aktuellen Urteil die Aushangpflicht nach § 7 Abs. 2 PAngV (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15. März 2011, Az. 312 O 312/10).
Ob es sich beim „Schachtelwirt“ am Eck jetzt um eine Gaststätte handelt oder nicht, mag grundsätzlich einmal im Auge des Betrachters liegen. Nach Maßgabe der PAngV ist ein Schnellrestaurant jedoch keine Gaststätte – dementsprechend entfällt für diese Betriebe nach einem aktuellen Urteil die Aushangpflicht nach § 7 Abs. 2 PAngV (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15. März 2011, Az. 312 O 312/10).
Kennzeichnungspflicht für Pizzalieferanten: Bei Fertigspeisen und Getränken muss der Grundpreis angegeben werden
Auch für Pizzaboten und ähnliche Lieferdienste gilt nach Ansicht des OLG Köln: Bei vorverpackten Fertigspeisen (Eiscreme etc.) und Getränken muss das Angebot mit einer Grundpreisangabe versehen werden. In einem aktuellen Urteil (01.06.2011, Az. 6 U 220/10) betonen die Richter, dass die Ausnahmeregelung für Dienstleistungen hier gerade nicht greift.
Auch für Pizzaboten und ähnliche Lieferdienste gilt nach Ansicht des OLG Köln: Bei vorverpackten Fertigspeisen (Eiscreme etc.) und Getränken muss das Angebot mit einer Grundpreisangabe versehen werden. In einem aktuellen Urteil (01.06.2011, Az. 6 U 220/10) betonen die Richter, dass die Ausnahmeregelung für Dienstleistungen hier gerade nicht greift.
Zimmer gleich, Service später? Hotelkosten sind online einschließlich Servicegebühren anzugeben
Wer im Internet Übernachtungen in Hotels vermittelt, hat auf den Angebotsseiten stets den Gesamtpreis – einschließlich anfallender Servicegebühren – darzustellen. Ein Sternchenhinweis, der auf ggf. anfallende Gebühren ohne Nennung der genauen Beträge verweist und die Darstellung der Gesamtkosten erst kurz vor der Buchungsbestätigung genügt ausdrücklich nicht, so das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung.
Wer im Internet Übernachtungen in Hotels vermittelt, hat auf den Angebotsseiten stets den Gesamtpreis – einschließlich anfallender Servicegebühren – darzustellen. Ein Sternchenhinweis, der auf ggf. anfallende Gebühren ohne Nennung der genauen Beträge verweist und die Darstellung der Gesamtkosten erst kurz vor der Buchungsbestätigung genügt ausdrücklich nicht, so das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung.
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