Anmeldung einer Marke

Die großen FAQ zur Gemeinschaftsmarke

Die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken wird immer beliebter. Das erstaunt nicht, schließlich fallen dadurch erheblich geringere Kosten an, als wenn in allen oder mehreren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kosten für den Markenerwerb aufzubringen wären. Die IT-Recht Kanzlei geht im nachfolgenden Beitrag auf die Fragen ein, die ihr in der letzten Zeit im Zusammenhang mit der Anmeldung von Gemeinschaftsmarken am häufigsten gestellt wurden.

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Braucht man das? Zu den Vorteilen einer Markenregistrierung

„Marken“ (wie etwa Firmennamen, Logos, Jingles etc.) sind immens wichtig, da sie es sind, die das Vertrauen in die Qualität der Produkte oder auch Dienstleistungen eines Unternehmens schaffen. Dennoch ist es erstaunlich, wie groß die Wissenslücken im Bereich des Markenrechts noch immer sind. Gerade die Vorteile einer Markenanmeldung und der damit verbundenen Möglichkeiten eines wirklich effektiven Rechtsschutzes, werden oftmals noch nicht hinreichend erkannt. Grund genug, im Folgenden einmal das Wesen der „Marke“ sowie die Vorteile einer Markenanmeldung zu beschreiben.

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Die IR-Marke: Wissenswertes zur internationale Marke

Beim World Intellectual Property Organization (=WIPO) kann eine Marke in über 100 Ländern dieser Welt angemeldet werden - und das mit einer (1) Anmeldung. Das erspart den Gang zu den einzelnen nationalen Markenämter und vereinfacht eine internationale Markenanmeldung für diverse Schutzländer doch deutlich. Diese Anmeldung konnte bisher schon über die nationalen Ämter wie etwa dem Deutschen Patent- und Markenamt (=DPMA) abgewickelt werden. Und jetzt ist dies noch einfacher geworden: Ab dem 1. April 2019 ist es möglich, Anträge auf internationale Registrierung von Marken auch elektronisch beim DPMA einzureichen.

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How to Marke: Was ein Markenanmelder alles beachten muss

Bis zur erfolgreichen Eintragung einer Marke ist es ein langer Weg. Und damit ist nicht allein der Abschnitt von der Anmeldung bis zur möglichen Eintragung der Marke gemeint. Hierfür ist dann allein das Amt zuständig. Wichtiger aus Sicht des Markeninhabers ist der Abschnitt vor und bis zur Markenanmeldung. In dieser Phase sollte sich jeder Markeninhaber in spe etwa Gedanken machen, ob seine Marke überhaupt eintragungsfähig ist oder ob die Marke so oder so ähnlich schon existiert. Nur, wenn hier ein positives Ergebnis rauskommt, sollte die Anmeldung der Marke forciert werden.

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FAQ zur deutschen Markenanmeldung (Teil 2) - Das Anmeldeverfahren

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine FAQ zur deutschen Markenanmeldung erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der zweiten Folge sollen nun Fragen und Antworten zum Markenanmeldeverfahren die Serie fortsetzen.

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FAQ zur deutschen Markenanmeldung (Teil 1) - Basics zur nationalen Marke

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine Serie zum Thema "Anmeldung einer deutschen Marke" vorbereitet und möchten Ihnen nun in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten.

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Was tun, wenn jemand anderes mir bei der Registrierung meines Markennamens zuvorkommt?

Sie benutzen schon seit geraumer Zeit einen Namen im geschäftlichen Verkehr als Markenzeichen und stellen nun fest, dass jemand anderes Ihnen bei der Anmeldung der Marke zuvorgekommen ist? Auch wenn es zunächst so aussieht, muss in diesem Fall nicht alles verloren sein. Denn es besteht eine kleine Chance, dass man trotzdem erfolgreich gegen den Inhaber der Marke vorgehen und eigene Rechte an der Marke durchsetzen kann.

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Registrieren einer ausländischen Marke im Inland

Ein Hersteller eines trendigen Modelabels aus den USA hat nur dort seinen Markennamen angemeldet. Ist es möglich in Deutschland diesen Markennamen anzumelden und für identische Produkte zu nutzen?

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