Die Verbesserung des Gewährleistungsrechts fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/6105). Damit Verbraucher die vorgesehene Gewährleistungsfrist auch tatsächlich in Anspruch nehmen können, müsse die Beweislastumkehr an die Länge der Gewährleistungsfrist angepasst werden. Außerdem müsse die Gewährleistungsfrist bei langlebigen Produkten ihrer technisch möglichen Lebensdauer angemessen sein.
Mit Blick auf die von der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament angestrebte Vollharmonisierung der Gewährleistungsrechte, die den Verbraucherschutz nicht verbessern würde, soll der Bundestag nach dem Willen der Antragsteller die Bundesregierung auffordern, in den Verhandlungen mit der EU die von der EU-Kommission vorgeschlagene Beweislastumkehr von zwei Jahren zu unterstützen, die Vollharmonisierung sowohl der Gewährleistungsfrist als auch der Beweislastumkehr aber abzulehnen, um weitergehende Gewährleistungsfristen weiterhin zu ermöglichen.
Quelle: PM des Deutschen Bundestags
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