LG Hamburg: Verkäufer haftet für den Verkauf von illegalen DVD-Bootlegs
Das LG Hamburg hatte entschieden (Urteil vom 23.05.2011, Az.: 310 O 142/11), dass ein Verkäufer von DVD-Bootlegs in urheberrechtlicher Sicht auf Unterlassung hafte, wenn der Verkäufer ohne weiteres erkennen konnte, dass es sich bei den angebotenen DVDs um nicht lizenzierte Live-Konzertmitschnitte handelte.
Bemerkenswert an dieser Entscheidung des LG Hamburg ist, dass der Verkäufer nach Ansicht des Gerichts gerade deswegen haftet, da die gesamte DVD ohne die erforderliche Nutzungslizenz hergestellt und vertrieben wurde und daher der Urheberverstoß (unlizenzierte Live-Konzertmitschnitte) offensichtlich gewesen sei.
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