
Das Landgericht Düsseldorf ( Urteil vom 02.09.2009 , Az.: 12 O 273/09 ) hatte jüngst dem Kölner Privatsender RTL die Ausstrahlung von Filmaufnahmen untersagt, welche in einer Düsseldorfer Arztpraxis mit versteckter Kamera gedreht wurden. Nach Ansicht des Gerichts werde dadurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des abgebildeten Arztes verletzt.
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