Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Batterien" veröffentlicht.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin , dass ab dem 1. Dezember 2009 das Melderegister für die Anzeige des Inverkehrbringens von Batterien nach dem Batteriegesetz über die Internet-Seite des UBA zur Verfügung stehen wird. Hersteller, die zur Anzeige beim Batterie-Melderegister verpflichtet sind, müssen bis zum 28. Februar 2010 im Register erfasst sein.
Bald tritt das neue Batteriegesetz in Kraft. Informieren Sie sich und lesen Sie das aktuelle eBook "Batteriegesetz" , das die IT-Recht Kanzlei Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung stellt.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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