![Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9437/image.jpg)
Der Digitalausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion, in dem diese einen Verzicht auf Privatadressen im Impressum (20/2031) fordert, abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Am Donnerstag steht der Antrag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
In der Vorlage hatte sich die Linksfraktion dafür stark gemacht, dass private Wohnadressen nicht mehr im Impressum einer eigenen Website oder eines Blogs angegeben werden müssen. Sie forderte die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob und inwieweit die gegenwärtigen Regelungen der Impressumspflicht digitale Gewalt insbesondere gegen vulnerable Gruppen begünstige. Auch solle sich die Regierung auf europäischer Ebene für eine Anpassung der E-Commerce-Richtlinie einsetzen, sodass „die Kontaktierbarkeit auf anderem Weg als durch die Angabe der Wohnadresse“ hergestellt werden könne, heißt es in dem Antrag weiter.
Quelle: PM des Deutschen Bundestages
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