Leserkommentare zum Artikel

Hat der EuGH das Ende der Lastschriftzahlung im Onlinehandel eingeläutet?

Zahlung per SEPA-Lastschrift ist eine beliebte Zahlungsmethode. Händler sichern sich hierbei gerne durch eine Bonitätsprüfung vor Ausfällen ab. Der EuGH stellt nun klar, dass die Zahlung per Lastschrift nicht nur für inländische Kunden angeboten werden darf.

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Ja

Beitrag von Tom
24.09.2019, 09:41 Uhr

Ja ist er. Grundsätzlich gilt der SEPA-Zahlungsraum, eine Beschränkung auf Deutschland ist auch keine Lösung, da auch deutsche Kunden ausländische Konten haben können. Bei Beschwerden geht vor allem die BaFin im Moment mit Bussgeldern vor.

Den Versand auf Deutschland beschränken ist diese dann nicht auch rechtswidrig?

Beitrag von I.Köhler
23.09.2019, 21:40 Uhr

"Wer als Händler das wirtschaftliche Risiko einer Auslands-Lastschrift nicht tragen möchte, muss dann entweder die Zahlung per Lastschrift generell (also auch für deutsche Kunden) streichen oder aber den Versand auf Deutschland beschränken, sollen nur deutsche Kunden per Lastschrift bezahlen können."

Den Versand auf Deutschland beschränken ist diese dann nicht auch rechtswidrig, denn man ist doch per Gesetz seit 2018 verpflichtet sein Angebot alle EU Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Mich würde auch interessieren, wie vorherige Kommentator schreibt. Was passiert wenn der Zahlungsanbieter wie zum Beispiel Stripe nur bestimmte EU Länder unterstützt?

Stripe SEPA-Lastschrift⤴

Alle weiteren allgemeinen Stripe-Einstellungen können hier vorgenommen werden.

Relevante Bezahl-Region: Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Portugal, Österreich, Irland

Original von Stripe Plugin aus Wordpress.

Auch wenn die Kommentare stets unbeachtet bleiben ...

Beitrag von Leser
13.09.2019, 10:19 Uhr

wie verhält es sich denn, wenn Paymentanbieter die Lastschrift nur für bestimmte Länder anbieten. Ist der Händler dann auch dem Abmahnrisiko ausgesetzt?

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