Was bei „Dropshipping“ aus rechtlicher Sicht zu beachten ist
In der Praxis des Versandhandels erfreut sich die Methode des so genannten „Dropshipping“ wachsender Beliebtheit. Dabei wird die verkaufte Ware nicht direkt vom Verkäufer sondern über einen Dritten an den Käufer versendet. Zumeist handelt es sich dabei um den Hersteller oder einen Großhändler, der die Ware auf Lager hat und diese im Falle einer Bestellung im Auftrag des Verkäufers direkt an den Käufer versendet. Doch sind hierbei aus Sicht des Verkäufers einige rechtliche Probleme zu beachten, die im nachfolgenden Beitrag näher beleuchtet werden sollen.
14 tägiges Wiederrufsrecht
Beitrag von David
24.12.2022, 14:21 Uhr
Hallo ich habe eine Frage zum Wiederrufsrecht bezüglich des Großhändlers. Ich bin Dropshipper und biete meinen Kunden natürlich das 14 tägige Wiederrufsrecht. Habe ich nun das gleiche 14 tägige Wiederrufsrecht bei meinem Großhändler der in der EU sitzt?
Vielen Dank im Voraus
Schäden durch produkte
Beitrag von Ben
28.11.2022, 19:46 Uhr
Hi, der Artikel war sehr hilfreich aber was ist wenn durch ein Produkt welches ich dropshippe schaden beim Käufer entstehen? Wer haftet dann dafür ich als dropshipper oder der Großhändler?
Dropshipping-Kauf
Beitrag von Artur Schwenek
25.05.2021, 15:08 Uhr
Hallo zusammen, verstehe ich es richtig, dass der Händler mein Vertragsaprtner ist und nicht der Lieferant? Angenommen der Händler nennt mir einen Brutto-Preis, welchen ich auch begleiche. Nach erfolgreicher Lieferung der Ware meldet sich der Lieferant zu Wort, und verlangt von mir, eine weitere Summe zu begleichen. Diese Summe ist die Differenz zwischen dem zuerst genannten Brutto-Betrag, der jedoch falsch ausgezeichnet war und nur den Netto-Betrag dargestellt hat. Wer hat in diesem Fall welche Ansprüche wem gegenüber?
Viele Grüße
Dropshipping
Beitrag von Younes Abou_Yaala
17.03.2019, 03:29 Uhr
ich habe eine Frage zum Dropshipping,ich bin Dropshipper und meine Frage ist ob ich eine Dropshippingsvertrag brauche und wo und wie man machen kann??? danke
Gedankenexperiment zu Dropshipping
Beitrag von J. Sachse
17.02.2019, 15:16 Uhr
Guten Tag, Ihr Artikel ist sehr interessant und informativ, jedoch würde ich gerne Ihre persönliche Meinung zu diesem Gedankenspiel hören: Währen wir Kleinunternhemer in Deutschland und hätten einen Dropshipper (Lieferer) in Europa (z.B. Spanien, Bulgarien) und würden unsere Waren an Kunden in (a) Deutschland und (b) den anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten vermarkten - welche Umsatzsteuer würde Ihrer Meinung nach zum tragen kommen und wer wäre verantwortlich für die Rechnungsstellung, der Lieferer oder wir? Und wenn wir zu unserem Gedankenexperiment hinzunehmen, dass wir z.B. noch unter der Lieferschwelle wären und wie gesagt auch unter die Kleinunternehmerregelung fallen würden, wie wäre dann die Sachlage? Ich würde mich freuen hierzu Ihre Gedanken zu hören, selbst verständlich ersetzt Ihre antwort keine Beratung mit einem Steuerberater. Mit freundlichen Grüßen, J. Sachse
Packet
Beitrag von Max Schreibrr
11.01.2019, 14:24 Uhr
Wie ist es mit der Packetvorordnung? Bin ich als Händler Haftbar, wenn ein Packet nicht den Deutschen Richtlinien entspricht?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben