IDO-Verband mahnt nun auch fehlende Datenschutzerklärungen ab – drohen vermehrt Abmahnungen im Datenschutzrecht?
Der IDO-Verband ist seit Jahren als Abmahnverband im Bereich des Wettbewerbsrechts wohlbekannt. Tausende Onlinehändler haben bereits unangenehme Abmahnpost aus Leverkusen bekommen. Nun betritt der IDO bei seinen Abmahnungen Neuland.
Abmahnwelle
Beitrag von Recht Nett
03.02.2018, 20:55 Uhr
Guten Tag; was ich an der ganze Sache nicht richtig verstehe ist:
Entweder ich werde Mitglied bei IDO zu einem festen Jahresbeitrag und kann auf deren Hilfe hoffen bzw. diese verlangen um meinen Online-Handel rechtmäßig zu betreiben. Sofern ich kein Mitglied bei IDO bin, werde ich im Falle falscher oder fehlender Angaben auf der Internet-Plattform abgemahnt.
Ist diese Art und Weise des Handels des Verbandes IDO gesetzeskonform sowie legitim? Stellt dies nicht eine Nötigung bzw. Drohung im Rechtssinne oder der Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf der Plattform von IDO selbst dar - dies nach dem Motto: Entweder du wirst Mitglied bei uns oder ich mahne dich ab ?
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