LG Berlin: Zur Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin vor, die Anbieter von Schuhen im Online-Handel aufhorchen lassen dürfte. Mit Beschluss hat das LG Berlin kürzlich einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr Schuhe anzubieten, ohne hierbei im Internet jeweils das Material anzugeben, welches mindestens 80% der Fläche des Obermaterials, der Fläche von Futter und Decksohle sowie des Volumens der Laufsohle ausmacht.
Frau
Beitrag von Sabine Scheuerer
31.05.2017, 09:12 Uhr
Für Textilien gibt es das Textilkennzeichnungsgesetz. Es gibt eine genaue Aufstellung, welche Fasern genannt werden dürfen und welche nicht ( z.B. Lycra, Bambus...). Gibt es so eine Aufstellung auch für Schuhe? Ich verkaufe Badeschuhe und der Hersteller nannte mir als Material POLYMERWERKSTOFFE. Ist das ein erlaubter Begriff? Der andere Hersteller nannte das Material GUMMI? Ich bin ein wenig verunsichert.....
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