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Der Grundpreis auf eBay: Wer sich auf die Grundpreisangabe durch eBay verlässt, riskiert abgemahnt zu werden!

Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

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Amazon vs. Google Shopping

Beitrag von Matthias
25.04.2019, 21:10 Uhr

Und das schlimmste eigentlich, Amazon übermittelt in die Google Shopping Kampagnen keine Grundpreise. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, müssen die Grundpreise der Amazon Artikel auch in den Google Shopping Anzeigen erscheinen. Tun sie aber nicht. Nachdem wir Amazon damit konfrontiert haben, meine man nur, nö, gibt es nicht, ist halt so und wird da können wir (amazon) nichts drann ändern. Wir Händler haben hier wohl Pech gehabt.

Das kann's echt nicht sein. Hier sollten die Plattformen nachbessern, bzw. vom Gesetztgeber in die Haftung genommen werden und nicht die Händler die die Grundpreise bei den Produkten im Backend angegeben haben.

Furchtbar

Beitrag von Florian K
24.04.2019, 18:31 Uhr

Es ist einfach furchtbar, dass seitens eBay keine Abhilfe geschaffen wird, und das scheinbar seit Jahren. Gerade Händlerneulinge sind gefundenes Futter für Abmahnmafias, wie der Verband mit den 3 Buchstaben. Bei denen klingeln die Kassen und eBay kümmert sich einen Dreck um seine Kunden sprich den Händlern.

Varianten

Beitrag von Maddog2000
24.01.2018, 13:17 Uhr

Bei Varianten funktioniert beides nicht da kann Mann es nur in der Beschreibung ablegen.

Herr

Beitrag von Johann Fernau
19.10.2017, 21:57 Uhr

Ich schau mir das noch bin Ende des Jahres an bei Ebay und wenn ich bis dahin nicht mehr viel habe, mache ich Schluß und fahre wieder LKW.

Komplexe Produkte

Beitrag von Klaus Scholl
26.09.2017, 02:25 Uhr

Eine 100%ige "Rechtssicherheit" ist in Wahrheit weder in einem Shop-System noch in eBay realisierbar. Ein hoch auf Gesetze und Entscheidungen von Leuten, die von Händlern, Shop Systemen und normalem Verauf weder eine Ahnung haben - noch liegt deren Interesse in einer "Rechtssicherheit". Das fängt in eBay an - mit dem Link für die vollkommen sinnlose "EU-Verordnung Nr. 524/2013", welche bis heute in Smartphones oder der eBay-App nicht funktioniert und zieht sich über einen Muster Widerruf als Plain-Text selbst wenn l § 312g Abs. 2.1. eine individuelle Fertigung für den Kunden diese ausschließt... u.s.w. Im Grunde kann jeder mit einer Abmahnung und einer Fantasie-Schadensforderung überzogen werden, wenn man einfach nur ein wenig sucht!

Nicht umsetzbar

Beitrag von Willi
26.08.2017, 17:11 Uhr

Bei dynamischer Preisgestaltung hilft das auch nicht weiter...

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