Die nicht bestellte Zeitschrift: Haftung für unverlangt zugesandte Waren/Haftung für (Sub-)Affiliates
Wer einem Verbraucher unverlangt Waren zuschickt und in Rechnung stellt, haftet hierfür sowohl (allgemein) zivilrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich – soweit nichts Neues. Der BGH hat nun jedoch in einem Fall entschieden, in dem der Versender von einer Bestellung des Verbrauchers ausging, da ein Sub-Affiliate seines Vertriebspartners den Verbraucher vorsätzlich falsch als Neukunden gemeldet hatte, um unrechtmäßig Provisionen zu erlangen. Auch in diesem Fall soll jedoch der Merchant nach Ansicht des BGH haften, da ihm das Verhalten des Affiliates zurechenbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.08.2011, Az. I ZR 134/10).
Ältere Menschen erhalten oft unerwünscht Zeitschriften zugesandt
Beitrag von Mari Schmidt
19.04.2023, 20:52 Uhr
Vielen Dank für Ihren sehr hilfreichen Artikel zum Thema von nicht bestellen Zeitschriften. Meine Mutter (Rentnerin) erhielt ebenfalls wiedermal eine unerwünschte Zusendung von der Zeitschrift "Frau im Spiegel", obwohl sie schriftl. nichts bestellt hat, keinen PC-Zugang hat und sich nicht an eine mündl. Zusage erinnern konnte. Leider rufen die Werbepartner der Verlagsfirmen oft bei älteren Menschen an und ergaunern sich so Daten für Abos.
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