Leserkommentare zum Artikel

BGH: Teilnahme an Gewinnspiel darf grundsätzlich von Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden

Nach den Vorschriften des UWG ist es grundsätzlich verboten, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Erwerb einer Leistung abhängig zu machen. Die jüngere Rechtsprechung hat diese Regelung jedoch ein wenig nachkorrigiert.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Frank Hartmann
08.11.2021, 10:13 Uhr

Ist das denn noch rechtens? https://www.atu.de/gewinnspiel

Verlosung von € 50.000

Beitrag von Barny
11.09.2012, 18:50 Uhr

Wie wäre es denn mit einer Verlosung, die anläßlich von 1.000.000 Mitglieder veranstaltet wird?

1.) jedes Mitglied kann teilnehmen, egal ob freies Mitglied oder zahlendes 2.) kein Geldeinsatz für das Gewinnspiel 3.) Bedingung: das Mitglied muß sich einmal wöchentlich einloggen (Internet) 4.) Preise: € 200 - € 5.000 - insgesamt 100 Gewinner 5.) Die Teilnehmer müssen 3 Fragen beantworten 6.) bei meheren Gewinnern entscheidet das Losverfahren 7.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Barny08@online.de

Gewinnspiel über Facebook

Beitrag von Laura
03.11.2011, 13:13 Uhr

Ist es denn generell möglich ein Gewinnspiel so zu organisieren, dass nur solche an einer Verlosung teilnehmen, die bei Facebook Fans eines bestimmten Unternehmens sind? In dem Sinne handelt es sich ja hier nicht um eine Dienstleistung oder ein Produkt. Oder kommen wir hier wieder aus Datenschutzgründen in eine Grauzone?

Gewinnspiel nur für Facebook-Mitglieder

Beitrag von DT
20.06.2011, 17:24 Uhr

Wie ist das eigentlich mit Facebook? Viele Unternehmen bieten dort Gewinnspiele an, für die man bei FB registriert sein muss. Ist das rechtens?

gewinncode im deckel?

Beitrag von mk
31.05.2011, 04:07 Uhr

Hallo, Wieso sollen Gewinnspiele mit Gewinncode im Deckel (an denen Nicht-Käufer normalerweise nicht teilnehmen können) generell nach 4 Nr. 6 unlauter sein, wenn dieser richtlinienkonform ausgelegt wird. Stellt dies etwa ein Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt oder eine irreführende Handlung dar?

mk

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei