§ 28a BDSG: Panikmache in Sachen Inkasso
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
Versäumnisse des Gläubigers
Beitrag von Tobias
08.02.2017, 20:59 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von Negativdaten eine (gesteigerte) Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigter Forderung - die vor Gericht keinen Bestand hat. Sofern der juristische Laie nicht weiß, dass er eine (unberechtigte) Forderung nur bestreiten braucht, um einer Übermittlung seiner Daten rechtswirksam vorzubeugen, wird ihm oft suggeriert, dass nur eine sofortige Zahlung der gesamten Forderung vor diesem Übel bewahren könne. Auch das Erfordernis der Mahnungen wird oft nicht eingehalten, zumal der Nachweis des Zugangs beim Empfänger selten erbracht werden kann. Inkasso ersetzt eben nicht Versäumnisse des Gläubigers.
Beitrag von Tobias
08.02.2017, 19:53 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von "Negativdaten" eine Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigten Forderungen - die vor Gericht keinen Bestand haben. Sofern der juristische Laie nicht weiß, dass er eine (unberechtigte) Forderung nur bestreiten braucht, um einer Übermittlung seiner Daten rechtswirksam vorzubeugen, wird ihm oft suggeriert, dass nur eine sofortige Zahlung der gesamten Forderung vor diesem Übel bewahren könne. Dieses Spiel spielen auch Auskunfteien mit.
Auch das Erfordernis der Mahnungen wird oft nicht eingehalten, zumal der Nachweis des Zugangs beim Empfänger selten erbracht werden kann. Inkasso ersetzt eben nicht Versäumnisse des Gläubigers.
Besten Dank für diese verständliche Darstellung
Beitrag von Segantini
24.07.2014, 12:34 Uhr
Als juristischer Laie ist man natürlich verunsichert, wenn plötzlich Kredite und Verträge verweigert werden und sich herausstellt, daß ein Schufa Eintrag dahinter steckt - trotz bestrittener Forderung. Denn hier wird ja der Rechtsweg ausgehebelt, ein Schufa Eintrag kommt in seiner Wirkung einem Urteil gleich, da man seine Bonität nur zurückerhält, wenn man die Forderungen der Gegenpartei vollständig erfüllt, obwohl man vor Gericht sicher gute Karten gehabt hätte.
Diese sonderbare Paralleljustiz erzeugt Angst, pure Angst. Denn nun muß plötzlich der angebliche Schuldner Klage einreichen, Gerichtskosten vorstrecken, Paragraphen wälzen ... und das alles in großer Anspannung, denn man wurde ja von der Situation überrascht, sitzt möglicherweise schon bald auf der Straße, da kein Vermieter einen mehr haben will.
Gut also, daß es Beiträge gibt, die einem diese Angst nehmen können - oder zumindest so weit abfedern, daß man sich dem unverständlichen Paragraphendschungel nicht mehr völlig ausgeliefert fühlt.
Sehr schöne Argumentation – hat mir Super geholfen
Beitrag von Oliver B.
11.04.2013, 14:54 Uhr
Als Nichtjurist und (trotzdem) Datenschutzbeauftragter bin ich immer wieder auf der Suche nach Argumenten um falsch verstandene Gesetzesregelungen richtig zu stellen. Dabei bin ich über Ihren Artikel gestolpert. Der ist zwar schon zwei Jahre alt aber immer noch aktuell. Wie hier beschrieben, ist genau das mein Problem gewesen. Der Unterschied zwischen einer Auskunftei und einem Inkassounternehmen und die unterschiedlichen Regelungen des BDSG die es uns erlauben, personenbezogene Daten an eine Auskunftei oder einem Inkassdienstleister zu übermitteln.
Danke
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben